Landesregierung legt Schulrechtsnovelle vor
Aufnahme sprengelfremder Schulkinder in verschränkte Ganztagsklassen möglich
Außerdem wird mit der vorliegenden Novelle des Schulerhaltungsgesetzes die Möglichkeit zur Aufnahme sprengelfremder Schülerinnen und Schüler erweitert. Mennel: “Es soll ermöglicht werden, dass Schulerhalter Kinder künftig auch dann in eine in verschränkter Form des Unterrichts- und Betreuungsteils geführte Klasse aufnehmen dürfen, wenn dadurch eine zusätzliche Klasse entsteht.”
Weiters werden im Pflichtschulorganisationsgesetz die Voraussetzungen für die Führung von Kooperationsklassen in den öffentlichen Pflichtschulen gelockert. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den bisher als Schulversuch möglichen integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Polytechnischen Schulen in den Regelschulbetrieb zu überführen. “Durch das Vorantreiben der Integration in der neunten Schulstufe sollen die betroffenen Jugendlichen bestmöglich auf die Eingliederung in das Berufsleben vorbereitet werden”, erklärt Landesrätin Mennel.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg
Tel.: +43 (0) 5574/511-20137
mailto:presse@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/presse+43 (0) 664/62 55 668
+43 (0) 664/62 55 667
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0011 2013-10-03/08:42