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Land Vorarlberg greift Landwirten nach Frost unter die Arme

Am Donnerstag stellt das Land die neue Frostrichtlinie vor.
Am Donnerstag stellt das Land die neue Frostrichtlinie vor. ©VOL.AT/Hofmeister
Das Land Vorarlberg will den vom Frost geschädigten Landwirten unter die Arme greifen. Wie dies mit einer Frostrichtlinie funktionieren soll, erklärte Landesrat Erich Schwärzler.

Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, den Obst-, Wein- und Gemüseanbau in Vorarlberg zu stärken, allein schon um die Eigenversorgung auszubauen. Die Abfederung der außergewöhnlichen Frostschäden entspreche dieser Zielsetzung. Bis zum 30. September können sich Obst- und Gemüsebauern, bis zum 15. November die Weinbauern um eine einmalige Förderung bemühen, um die unerwarteten Frostschäden abzumildern.

Die Voraussetzungen: Die betroffene Anbaufläche muss 0,1 Hektar (Obst, Erdbeeren und Wein) oder einen Schaden von 1.500 Euro (Gemüse, Garten) übersteigen. Bei Streuobst liege die Grenze bei mindestens fünf Bäumen. Für die Berechnung werden nur Kulturen berücksichtigt, die zu mehr als 35 Prozent geschädigt sind. Der Entschädigungssatz liegt bei 40 Prozent des Rohertrags.

Somit soll zumindest das Überleben der Landwirte sichern. Eigenverantwortung bleibe aber bestehen: Wer keine Versicherung gegen die häufigsten klimabedingten Ausfallsrisiken abgeschlossen hat, bekommt nur die halbe Beihilfe. Sprich, wer keine Hagelversicherung vorweisen kann, bekommt 50 Prozent weniger.

Die Bilanz bisher: Während 2016 noch zwischen 18-27 Tonnen Äpfel pro Hektar geerntet werden konnten, sind es heuer maximal zwei Tonnen. Bei Birnen sind es vier statt 15 bis 22 Tonnen. Schwarze Ribisel gibt es heuer keine, bei Heidelbeeren 25 Prozent weniger als im Vorjahr. Immerhin, der Spargel als Bodenpflanze war kaum betroffen, und auch die Obstbäume haben sich ohne Früchte auf Wachstum konzentriert.

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