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Land verteidigt zweiten Heliskiing-Landeplatz

Aufregung gibt es um das Heliskiing am Arlberg. Konkret kritisieren die BH Bludenz und die Grünen die Bewilligung eines weiteren, zweiten Landeplatzes. Die Landesregierung verteidigt die Genehmigung.

Den Wünschen der Gäste entgegenkommen Verkehrs- und Tourismuslandesrat Manfred Rein (ÖVP) meint, die Hubschrauberflüge seien nur eingeschränkt möglich, zudem müsse man den Wünschen der Gäste entgegenkommen.

Die Naturschutzbehörde sei nicht gefragt worden, da man ohnehin wisse, dass sie dagegen sei. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz und die Grünen hatten die Landesregierung kritisiert laut ORF, weil die Naturschutzbehörde nicht angehört wurde.

Grüne kritisieren Heliskiing-Pläne

“Vorarlberg braucht kein Heliskiing”, fasst die Landtagsabgeordnete Karin Fritz die grüne Position zusammen. “Wenn das Tourismusland Tirol seit 15 Jahren ohne Heliskiing auskommt, dann muss das bei uns auch möglich sein.” “Der Slogan ‘Respektiere deine Grenzen’ ist offensichtlich nur ein PR-Gag”, kritisiert die grüne Landtagsabgeordnete. “Und der Umweltlandesrat ist völlig abgemeldet. Bei der Genehmigung wurde weder die Naturschutzabteilung der Bezirkshauptmannschaft noch die Umweltabteilung des Landes angehört. Es wurden keinerlei Gutachten über die Auswirkungen auf die Natur, das Natura 2000 – Gebiet Gadental und den Wildbestand eingeholt. Ganz offensichtlich wurde eine Interessensgruppe bedient. Anders ist es nicht zu erklären, dass das Verfahren Anfang Dezember innerhalb von acht (!) Tagen durchgezogen wurde. Das ist kein ordentliches Verfahren, sondern ein schlechter Witz.”

“Mit dem Landeplatz im Schneetäli sind wieder Safaris ins Walsertal – wo sich das Natura 2000-Gebiet Gadental befindet- möglich. Außer dem Wochenendflugverbot gibt es keine Auflagen”, gibt Fritz zu bedenken. “Die Landregierung hat jedes Augenmaß verloren. Es gibt in Vorarlberg nur noch wenige unberührte Rückzugsgebiete, die nicht der touristischen Nutzung einiger Betuchter ausgeliefert werden dürfen. Deswegen werden wir im Landtag einen generellen Verzicht auf Heliskiing in Vorarlberg beantragen.”

Die Abgeordnete wirft der Landesregierung die Missachtung geltender Gesetze vor. “Diese Genehmigung ist ein glatter Verstoß gegen das Luftverkehrsprotokoll und das Tourismusprotokoll der Alpenkonvention wie auch gegen das Vorarlberger Natur- und Landschaftsschutzgesetz. Denn es hat nachweislich keine Interessensabwägung gegeben.” Fritz verweist darauf, dass in anderen Tourismusregionen wie dem Montafon seit den Achtzigerjahren keine Landesplätze genehmigt werden. “Ich befürchte, dass das Land mit der vorliegenden Genehmigung schlafende Hunde wecken könnte.”

Vehement kritisiert LAbg. Fritz die Ausage von LR Rein, er habe die Naturschutzbehörde der BH Bludenz nicht gefragt, weil er angenommen habe, dass diese gegen eine Genehmigung sei. “Diese Begründung ist ähnlich hanebüchen wie BM Gorbachs Argument für Tempo 160, es halte sich ohnehin niemand an das 130-km-Limit.”Außerdem scheint LR Rein ein eigenartiges Verständnis des Rechtsstaats zu haben. Heißt das, dass in Zukunft Behörden, deren Position der Herr Landesrat zu kennen glaubt, nicht mehr gehört werden?”, fragt die grüne Abgeordnete abschließend.

“Im übrigen ist mir jetzt klar, warum die Regierungsmehrheit letztes Jahr unseren Antrag auf Abhaltung einer Landtagsenquete zur Alpenkonvention abgelehnt hat. Ganz augenscheinlich will man freie Hand für solch dubiose Genehmigungen”, so die grüne Abgeordnete abschließend. (Quelle: Grüne Vorarlberg)

Alpenschutzverein sträubt sich gegen Heliskiing-Projekt

Warum lehnt der Alpenschutzverein für Vorarlberg den soeben von der Vorarlberger Landesregierung bewilligten 2. Heliskiing-Landeplatz am Arlberg ab:

1. Es handelt sich um einen Bruch langjähriger Vereinbarungen und Regelungen im Interesse des Natur- und Umweltschutzes. 2. Die Haltung von Landesrat Manfred Rein, dass ein naturschutzrechtliches Verfahren nicht erforderlich sei, wird vom Alpenschutzverein nicht geteilt. Es ist ein eigener, neuer Landeplatz bewilligt worden. Aus unserer Sicht ist ein geordnetes rechtliches Verfahren unter Einbeziehung einer Naturschutzstellungnahme der BH Bludenz erforderlich. 3. Diese Entscheidung ist gegen alle Natur- und Umweltschutzorganisationen und bei allem Verständnis für den Tourismus gegen den Naturschutz in unserem Land gerichtet! 4. Die Ausweitung der Hubschrauber-Rettungsflüge hat durch die massive Wintersportentwicklung in den letzten Jahren derart zugenommen, dass auf diesem Gebiet Sonderregelungen weder gewünscht noch vertretbar sind. 5. Die äußerst unsachliche, unseriöse und den demokratischen Spielregeln widersprechende Vorgangsweise bei der Bewilligung eines weiteren neuen Außenlandeplatzes für das Heliskiing verstärkt in der Bevölkerung den Eindruck, dass mit Geld alles kaufbar ist. Selbst der Schutz der letzten Hochregionen wird im Interesse einiger weniger „betuchter Touristen“ mit Füssen getreten. 6. Aufgrund unserer Informationen ist der Unfug des Heliskiing in allen anderen Bundesländern verboten. Dabei liegt Vorarlberg ohnehin in der Seilbahnerschließungsdichte vorne. 7. Zudem steht diese NEUBEWILLIGUNG im eklatanten Widerspruch zur äußerst positiven und von der Vorarlberger Landesregierung mitgetragenen Aktion „RESPEKTIERE DEINE GRENZEN!“.

Das Heliskiing bzw. die Hubschrauberflüge für Tiefschneefahrer am Arlberg führen zu einer enormen Belästigung durch Fluglärm, Abgase sowie Start- und Landemanöver in den letzten Ruhezonen unseres Landes, beeinträchtigen die alpine Tierwelt und stellen das Naturerlebnis für Schitourengeher ernsthaft in Frage! (Quelle: Alpenschutzverein)

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