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Land verliert Klage gegen Bund

Die einseitige Änderung des Finanzausgleiches ist nicht verfassungswidrig.

Das Land hat seine Klage gegen den Bund verloren. Der wegen Verfassungswidrigkeit und Vertragsuntreue angefochtene Teil des Finanzausgleiches 1997 ist nicht verfassungswidrig, sondern o.k., stellte jetzt der Verfassungsgerichthof (VfGH) fest.

Für das Land kein gutes Signal vor den künftigen Finanzausgleichsverhandlungen.
“Wir werden das Urteil wohl oder übel akzeptieren”, erklärt Legistikreferent Siegi Stemer, der sich dennoch über den Spruch verwundert zeigt.

Wenn eine einseitige Änderung des Finanzausgleiches zulässig sei, müsse dies im Vorfeld der Finanzausgleichsverhandlungen mit in die Überlegungen einbezogen werden, kündigt Stemer an

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