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Kurzzeitpflege entlastet pflegende Angehörige

Das Land Salzburg will pflegende Angehörige entlasten.
Das Land Salzburg will pflegende Angehörige entlasten. ©SALK
Einmal von der Pflege ausspannen oder ein pflegefreies Wochenende haben, anderen Verpflichtungen nachkommen können oder einmal auf Urlaub fahren: Die Kurzzeitpflege unterstützt und entlastet pflegende Angehörige.

“Wer rund um die Uhr zu Hause pflegt und betreut, verdient Respekt und Anerkennung. Aber das ist nicht genug. Mit der finanziellen Unterstützung zur Kurzzeitpflege leisten wir für Pflegende eine konkrete Hilfe”, so Soziallandesrat Heinrich Schellhorn am Dienstag. Das Land Salzburg leistet einen Zuschuss von 50 Euro pro Tag für maximal 14 Tage pro Jahr. Insgesamt wurde diese Leistung des Landes im vergangenen Jahr fast 500 Mal in Anspruch genommen.

36 Einrichtungen bieten Kurzzeitpflege

Im Land Salzburg bieten zurzeit 36 Wohnhäuser für Seniorinnen und Senioren insgesamt 73 Kurzzeitpflegeplätze für einen zeitlich befristeten Aufenthalt (einzelne Tage oder mehrere Wochen) an. Darüber hinaus bieten weitere Einrichtungen Kurzzeitpflege an, wenn zum Zeitpunkt der Anfrage ein Zimmer frei ist. Das Land Salzburg gewährt für diesen Kurzzeitaufenthalt in einem Wohnhaus für Seniorinnen und Senioren eine finanzielle Unterstützung. Der Zuschuss kann für maximal 14 Tage pro Jahr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragssteller eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder diesem Status gleichgestellt ist und den Hauptwohnsitz im Land Salzburg hat. Der Antrag kann direkt im Wohnhaus für Seniorinnen und Senioren gestellt werden.

264.000 Euro Zuschuss im Jahr 2015

“Wie gut die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, zeigen die aktuellen Zahlen. Insgesamt mehr als 264.000 Euro wurden dafür als Zuschuss im vergangenen Jahr geleistet”, so Petra Kuchner, Leiterin des Referats Pflege und Betreuung des Landes, und erklärt: “Kurzzeitaufenthalte werden aber auch von Seniorinnen und Senioren in Anspruch genommen, die nicht pflegebedürftig sind, die sich jedoch bei Abwesenheit der Angehörigen sicher fühlen wollen.” Und sie gibt einen Tipp: “Je früher die Kurzzeitpflege gebucht wird, desto sicherer ist es, einen Platz zu bekommen.”

Verlängerung der Kurzzeitpflege nur in Ausnahmen möglich

Der Kurzzeitpflegeaufenthalt setzt eine Buchung der Aufenthaltszeit mit genauer Vereinbarung über den Beginn und das Ende des Aufenthalts voraus. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur möglich, wenn ein Kurzzeitpflegeplatz zufällig noch nicht verbucht ist.

Landesrat Schellhorn empfiehlt, Alltags-Gegenstände in den Kurzzeitpflegeaufenthalt mitzunehmen – sei es ein Kissen, ein Foto oder die Lieblings-Tasse. “Persönliche Gegenstände wirken wie ein Sicherheits-Anker, spenden Vertrautheit in der temporären, neuen Umgebung und unterstützen dabei, sich dort leichter einzugewöhnen und schneller wohlzufühlen.”

Die Liste der Wohnhäuser für Seniorinnen und Senioren, die Kurzzeitpflege anbieten, kann auf der Website des Landes abgerufen werden. Und eine informative Broschüre zur Kurzzeitpflege der Sozialabteilung des Landes, die auch weitere Fördermöglichkeiten beinhaltet, kann im Webshop des Landes kostenlos bestellt werden.

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