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Kurzparkzonen: Carsharing-Autos bekommen keine Strafzettel

Für Kontrolleure ist schwer ersichtlich, wie lange ein Car-Sharing-Auto schon in der Kurzparkzone steht.
Für Kontrolleure ist schwer ersichtlich, wie lange ein Car-Sharing-Auto schon in der Kurzparkzone steht. ©Vienna.at/ Sarah van den Berg
Weiter sorgen die Kurzparkzonen in Wien für Verwirrung: Am Dienstag ortete die FPÖ eine Bevorzugung von Carsharing-Firmen gegenüber Anrainern und Wirtschaftstreibenden. Zum Teil stünden Fahrzeuge mehrere Tage auf ein und demselben Parkplatz in der Kurzparkzone. VIENNA.AT hat bei der MA 67, zuständig für Parkometerstrafen, nachgefragt.
Parken in Wien
Ausnahmegenehmigungen

Carsharing-Autos eines in Wien stark vertretenen Unternehmens können fast im ganzen Stadtgebiet einfach abgestellt werden – auch in Kurzparkzonen, da dem Unternehmen von der Stadt Wien Ausnahmegenehmigungen für die Kurzparkzonen erteilt wurden.

In den Nutzungsbedingungen finden sich allein folgende Einschränkungen: Es muss sich “um einen öffentlich zugänglichen, regulären Parkplatz” handeln. “Eine Ausnahme dazu bilden Stellplätze, für welche nur in bestimmten Zeiträumen (z.B. werktags von 9-12 Uhr) ein Park- oder Halteverbot gilt.”

Keine Strafen für Carsharing-Autos in Kurzparkzonen?

Laut Angaben der MA 67 gelten aber trotzdem die gleichen Regeln wie für alle anderen Kurzparker: Die maximale Abstelldauer beträgt zwei Stunden. Im Gespräch mit VIENNA.AT räumt man aber auch ein, dass die Überprüfung der tatsächlichen Abstelldauer für die Kontrolleure nur schwer möglich sei. Eine Anweisung, Carsahring-Autos keinen Strafzettel zu verpassen, gebe es aber nicht.

In einer Aussendung am Dienstag verkündete FPÖ-Verkehrssprecher Toni Mahdalik, dass seine Partei “Informationen aus der Bevölkerung” erhalten habe – Anrainer hätten beobachtet, wie manche Autos weit über die erlaubte Parkdauer oft über zwei, drei Tage in Kurzparkzonen stehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen. Er forderte Maria Vassilakou dazu auf, “für Aufklärung zu sorgen und etwaige Missstände sofort zu beseitigen.” (SVA)

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