AA

"Kurz IV" schlimmer als "Hartz IV": SPÖ weiter gegen Mindestsicherung Neu

Leichtfried warnte vor der neuen Sozialhilfe.
Leichtfried warnte vor der neuen Sozialhilfe. ©APA
Der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried sieht in der neuen Sozialhilfe einen "Anschlag" auf arme Menschen in Österreich. Für die Regierung sei ein Kind bloß 1,50 Euro wert.
Für Familien weniger als "Hartz IV"

Die SPÖ wird ihren Widerstand gegen die zur Sozialhilfe mutierende Mindestsicherung in den Mittelpunkt der kommenden Plenarwoche des Nationalrats stellen. Der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried sieht die Kinder als große Verlierer der Reform. Schließlich sei für die Koalition ein Kind bloß 1,50 Euro wert.

Damit sprach Leichtfried in einer Pressekonferenz Dienstagvormittag die starken Kürzungen bei der Kinderstaffelung ab dem dritten Kind an. Jeder Mensch, der nicht komplett den Realitätssinn verloren habe, wisse, dass man von 1,50 Euro pro Tag nicht leben könne. Mit diesem Betrag müsse Pflege, Kleidung und Ernährung gewährleistet werden, warnte Leichtfried.

Neues Sozialhilfegesetz für SPÖ-Leichtfried “Pfusch”

Ohnehin ist für ihn das ganze Gesetz ein “Pfusch”. Von 140 Begutachtungsstellungnahmen seien 137 negativ gewesen: “Das muss man erst einmal schaffen.” “Kurz IV” sei noch schlimmer als “Hartz IV” in Deutschland, meint Leichtfried und folgert: “Die neue Mindestsicherung ist ein Anschlag auf die armen Menschen in Österreich.”

Noch ein zweiter Tagesordnungspunkt in der kommenden Plenarwoche missfällt den Sozialdemokraten besonders, nämlich das Gold Plating-Gesetz, mit dem eine Übererfüllung von EU-Normen verhindert werden soll. Leichtfried glaubt hingegen, dass das Gesetz nur der Auftakt zur Reduktion von Arbeitnehmer-Rechten unter dem Deckmantel des Gold Plating sei. Das Gesetz sei eine Bestellung von Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • "Kurz IV" schlimmer als "Hartz IV": SPÖ weiter gegen Mindestsicherung Neu
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen