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Kurdenmorde in Wien: Justizministerium prüft Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen

Am Tatort in Wien-Landstraße im Jahr 1989.
Am Tatort in Wien-Landstraße im Jahr 1989. ©APA
Das Justizministerium prüft nach Erhalt eines Antrages die Wiederaufnahme der Ermittlungen im Fall des 1989 in Wien ermordeten iranischen Kurdenführers Abdul Rahman Ghassemlou. "Das Justizministerium hat das Schreiben erhalten. Es wird gerade geprüft", so ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag. Eine inhaltliche Stellungnahme werde erst später erfolgen.
Wiener Kurdenmorde 1989
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Kurdenvertreter verlangen seit langem, dass die österreichischen Behörden gegen die Attentäter und deren Hintermänner vorgehen. Wie die "Presse" in ihrer Dienstag-Ausgabe berichtet, schrieb Ali Majoudi von der Demokratischen Partei Kurdistan-Iran (PDKI) einen Brief an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Majoudi hoffe, dass mit einer neuen Ministerin Bewegung in die Ermittlungen komme.

Forderung nach Klärung der Kurdenmorde in Wien

In dem Brief erinnert Majoudi laut "Presse" an das "Versagen der österreichischen Gerichtsbarkeit". Und er schreibt: "Wir ersuchen Sie, in Ihrer Funktion um die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Mörder von Dr. Abdul-Rahman Ghassemlou, Abdullah Ghaderi Azeri und Dr. Fadil Rasoul, um die vollständige Klärung des Falls und die Wiederherstellung der Gerechtigkeit."

Der damalige PDKI-Vorsitzende Ghassemlou hatte am 13. Juli 1989 mit Vertretern des iranischen Regimes in einer Wohnung in der Linken Bahngasse in Wien-Landstraße Friedensverhandlungen geführt. Während der Unterredung stürmte ein Killerkommando die Wohnung und erschoss Ghassemlou und zwei seiner Begleiter. Die Tatverdächtigen tauchten in der iranischen Botschaft in Wien unter. Auf Druck aus Teheran durften sie schließlich in den Iran ausreisen.

Erst später wurde von Österreichs Justiz ein Haftbefehl gegen den iranischen Verhandlungsführer und andere Verdächtige ausgestellt. Sonst sei kein Schritt unternommen worden, um an die Verdächtigen heranzukommen. Majoudi fordert von Österreich nun einen Auslieferungsantrag. "Ein Mord verjährt nicht", sagte er der Zeitung.

(APA/Red.)

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