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Kurden-Demos in Wien: Strache kann sich Kundgebungsverbote vorstellen

Strache nimmt zu den Kurden-Demos in Wien Stellung.
Strache nimmt zu den Kurden-Demos in Wien Stellung. ©APA
Nach den Unruhen bei einer Demonstration zieht FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ein Verbot solcher Kundgebungen für die Innenstadt sowie für Nicht-EU-Bürger in Erwägung.
Demo: Polizei arbeitet Vorfälle auf

Eine solche Möglichkeit solle man zumindest rechtlich prüfen, sagte er bei einer Pressekonferenz. Weiter forderte er abermals, “die Grenzen endlich dicht zu machen”.

Nach Unruhen beim Aufeinandertreffen von Kurden und nationalistischen Türken am Stephansplatz (VIENNA.at berichtete) sprach Strache wörtlich von einem “Demonstrations-Tourismus”, der nicht unterstützt werden dürfe. “Ich frage mich, wie lange wir solche Entwicklungen noch zulassen werden”, sagte er, blieb aber unkonkret, wer künftig demonstrieren solle und wer nicht.

Strache zu Kurden-Demos und Türken in Wien

Auch Vereine, welche die Politik des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan unterstützen, sollten nicht mehr von der Stadt Wien subventioniert werden.

Auch ein Vorgehen gegen “illegale Doppelstaatsbürgerschaften” von Türken in Österreich forderte Strache. Die Verleihung österreichischer Staatsbürgerschaften solle so lange gestoppt werden, bis die Türkei konkrete Zahlen liefere. Auf europäischer Ebene verlangte der FPÖ-Chef, Zahlungen der EU an die Türkei – sogenannte Vorbeitritts-Beihilfen – einzustellen.

“Gefährliche Parallelgeselschaft”

Nach und nach werde auch anderen Parteien klar, dass die Aufnahme eines zunehmend islamistischen Staates in die Union “völlig undenkbar” sei.

Der vor kurzem vorgestellte Integrationsbericht zeigt für Strache, dass die heimische Flüchtlingspolitik “an allen Ecken und Enden” gescheitert ist. Der FPÖ-Obmann erneuerte seine Forderung, Sozialleistungen für Zuwanderer deutlich herunterzuschrauben sowie “Illegale” schnellstmöglich abzuweisen. Ein großer Teil der Zuwanderer sei nicht bereit sich zu integrieren, “hier entsteht eine gefährliche Parallelgesellschaft”.

Update:

Die Forderung Straches, die Versammlungsfreiheit für Nicht-EU-Bürger einzuschränken, ist zumindest teilweise bereits gegeben. Das Versammlungsgesetz von 1953 verbietet es Ausländern allgemein, als Veranstalter, Ordner oder Leiter einer öffentlichen Versammlung aufzutreten (Paragraph 8). Demonstrationen müssen zwar nicht genehmigt, aber 24 Stunden vor Beginn bei den Sicherheitsbehörden angemeldet werden. Jede Demonstration, die gegen das Gesetz verstößt, muss die Polizei untersagen und nach Möglichkeit auflösen. Dies gilt also auch, wenn sie von nicht-österreichischen Staatsbürgern organisiert wird.

(APA/Red.)

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