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Küssel-Prozess geht weiter: Angeklagter beteiligte sich an Verfahren

Auch am Mittwoch wollte Gottfried Küssel keine Aussage vor Gericht machen.
Auch am Mittwoch wollte Gottfried Küssel keine Aussage vor Gericht machen. ©APA
Der Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. ist am Mittwoch im Wiener Landesgericht fortgesetzt worden. Ihnen wird vorgeworfen, die Neonazi-Website "alpen-donau.info" sowie das dazugehörige Forum "alinfodo.com" betrieben zu haben. Dabei gab es ein Novum: Küssel selbst beteiligte sich erstmals an dem Schwurverfahren, indem er Fragen an den Zeugen richtete. Selbst aussagen wollte er jedoch weiterhin nicht und äußerte sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
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Der Mittwoch begann bereits aufregend. Einmal mehr gab es Diskussionen um Geschworene: Eine Hauptgeschworene hatte sich krankheitsbedingt entschuldigt, eine weitere blieb unentschuldigt der Verhandlung fern. Krainz verhängte deshalb eine Ordnungsstrafe von 500 Euro. Erwartungsgemäß entschlug sich der deutsche Geschäftspartner des Drittangeklagten Wilhelm A. seiner Aussage. Einzige Zeugenaussagen sollten somit die von zwei Verfassungsschutzbeamten bleiben, doch das bot Staatsanwaltschaft und Verteidigung wieder einmal ausreichend Gelegenheit, sich aneinander zu reiben.

Bei Küssel wurden Dokumente gefunden

Ein Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Oberösterreich gab an, er habe sichergestellte Datenträger auf strafrechtlich und nach dem Verbotsgesetz relevante Inhalte zu prüfen gehabt. Dabei sei er auf zwei Dokumente bei Küssel gestoßen. Dabei ging es einerseits um die Aufforderung an Wilhelm A., die Homepages mit den Adressen “www.alpen-donau.info” sowie “www.aldoinfo.com” einzurichten.

 Das zweite Dokument betraf eine Vereinbarung mit tschechischen Rechtsextremisten, bei der die Aufhebung der Benes-Dekrete und die Entschädigung sudetendeutscher Vertriebener behandelt wurden. Küssel hatte eine Rohfassung der Vereinbarung per Mail an den Zweitangeklagten Felix B. sowie an den bekannten steirischen Rechtsextremisten Franz R. geschickt und sie gebeten, diese zu redigieren und sobald wie möglich zurückzuschicken, damit sie veröffentlicht werden könne. Die Vereinbarung wurde kurze Zeit später auch tatsächlich veröffentlicht: Zunächst auf der deutschen Neonazi-Plattform “Altermedia”, und, nachdem sie online gegangen war, auch auf der Homepage “alpen-donau.info”.

Anwalt ging erneut auf die Barrikaden

Der Beamte meinte in Bezug auf das Mail, das so etwas wohl nur jemand machen könne, der entsprechendes Pouvoir habe: Eine Bemerkung, die Küssels Anwalt Michael Dohr erstmals auf die Barrikaden brachte: Das sei eine “Beweiswürdigung” des Zeugen, die nicht zulässig sei. Krainz meinte, dass der von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter beantragte Verfassungsschützer über Schlüsse rede, die er im Zuge der Ermittlungen gezogen habe. Dohr beharrte aber, dass es sich um eine nicht zulässige Beweiswürdigung handle. Darauf Krainz: “Dann kann ich ihn gleich heimschicken.” – Dohr: “Ich wundere mich sowieso, warum er überhaupt da ist.”

 Der Beamte schilderte, wie die Ermittler überhaupt auf Küssel gestoßen sind: Es habe zwei Hausdurchsuchungen gegeben, die erste am 29. Oktober 2010 im LVT Niederösterreich wegen eines Vorfalls in Wiener Neustadt, der nichts mit den Homepages zu tun hatte. Dabei wurden Datenträger sichergestellt und die Mails gefunden. Ob es also ein Zufallstreffer war, wollte die Richterin wissen. “Man kann es so nennen, obwohl zu erwarten war, dass bei Küssel Entsprechendes vorzufinden sein wird”, antwortete der Zeuge.

Weitere Zeugen werden angehört

Auch zu den Nicknames, die den drei Angeklagten für das Forum “alinfodo.com” zugeordnet wurden, nahm der Verfassungsschützer unter fortwährenden Diskussionen vor allem zwischen Dohr und Kronawetter Stellung. “Heiler” sei dem Zweitangeklagten Felix B. zuzuordnen, der überdies für das deutsche Rechtsextremistenforum “Thiazi” den Nicknamen “Prinz Eugen” benutzt habe. Wilhelm A. habe den Nickname “Heidegger” benutzt. Bei Küssel wiederum gebe es den Verdacht, dass er sich unter dem Pseudonym “Heimatlos” im Forum bewegt habe. Worauf sich dieser Verdacht gründe, wollte Dohr wissen und erhielt keine ihn zufriedenstellende Antwort. Am Nachmittag sollte ein weiterer Verfassungsschützer gehört werden. (APA)

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