"Manche Arbeitgeber haben überhaupt keinen Genierer", ärgert sich AK Präsidentin Renate Anderl. Bis 2019 war bei einer Arbeitgeberkündigung oder einer einvernehmlichen Auflösung eine Auflösungsabgabe von 128 Euro fällig. Nicht wenige Arbeitgeber haben versucht, diese Abgabe von den Arbeitnehmern zahlen zu lassen. Anderl: "Der Oberste Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass das ungesetzlich war. Holen Sie sich jetzt Ihr Geld von Ihrer ehemaligen Firma zurück!"
128 Euro zurückfordern
Die Auflösungsabgabe hatte den Zweck, das "Parken" von Arbeitnehmern in der Arbeitslosigkeit auf Kosten der Allgemeinheit zu verteuern und dem Arbeitsmarktbudget Mittel zuzuführen. Die AK vertrat einen Mietwagenfahrer, dem die Abgabe von 128 Euro nach einer einvernehmlichen Auflösung von der Endabrechnung abgezogen wurde. Der Oberste Gerichtshof entschied in dem Fall nun: Ein Überwälzen auf die Arbeitnehmer steht mit dem Regelungszweck des entsprechenden Gesetzes im Widerspruch und ist daher unzulässig. Alle Arbeitnehmer, die in den letzten 3 Jahren eine Auflösungsabgabe bezahlen mussten, können diese jetzt laut Urteil von ihrem ehemaligen Arbeitgeber zurückfordern. Hier gibt es eine Vorlage dazu.
(red)