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Kranker würgte vor Staatsoper Touristen: Bedingte Einweisung

Ein 32-jähriger Mann ist am Donnerstag im Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, wobei ihm die Maßnahme bedingt nachgesehen wurde. Der Wiener war am 6. August 2015 vor der Staatsoper zunächst auf einen englischen Touristen losgegangen, den er mit beiden Händen am Hals packte, würgte und in Richtung einer Tiefgarage zerrte.


Wie Staatsanwältin Bettina Sommer ausführte, wollte er den Urlauber über ein Geländer 4,4 Meter in die Tiefe stürzen. “Der konnte sich erst im letzten Moment befreien”, sagte die Anklägerin. Daraufhin wandte sich der Angreifer einer Frau zu, die er ebenfalls am Hals erfasste. “Er drückte immer fester zu. Er ließ erst los, als er ein Knacksen hörte. Er dachte, sie sei tot”, legte Sommer dar.

Zum Glück hielten sich die Verletzungen der Angegriffenen in Grenzen. Laut Anklagebehörde wäre das Verhalten des Mannes aber jedenfalls als versuchter Mord zu werten gewesen, wenn bei ihm Zurechnungsfähigkeit gegeben gewesen wäre. Diese war laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer allerdings nicht vorhanden. Der Sachverständige bescheinigte dem 32-Jährigen eine schizo-affektive Psychose, wobei erschwerend dazu kam, dass der Betroffene keine Krankheitseinsicht hatte und niemals behandelt wurde. Erst nach seiner Anhaltung – er wurde unmittelbar nach den Attacken von der Polizei aufgegriffen und ins Otto-Wagner-Spital gebracht – bekam er Medikamente, auf die er “gut anspricht”, wie er nun dem Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz) erklärte.

“Es geht mir gut. Ich bin gut eingestellt”, gab der 32-Jährige zu Protokoll. Während der inkriminierten Handlungen sei er “extremem emotionalem Druck ausgesetzt gewesen”, weil ihm jemand sein Geld und seinen Personalausweis gestohlen hätte. Er habe vor der Oper Personen um Kleingeld gebeten, um sich was zum Trinken kaufen zu können: “Mir kam vor, als ob sie mich respektlos behandeln. Deswegen bin ich ausgezuckt und ihnen an den Hals gegangen, was ich sehr bedaure.” Er habe sich “in einer Art Raserei befunden”.

“Er hat Jesus gespürt”, zitierte die Staatsanwältin die Aussage des 32-Jährigen aus einem Vernehmungsprotokoll. An einer anderen Stelle hieß es, der Betroffene habe sich für einen ägyptischen Pharao gehalten. “Er ist ein gefährlicher geistig abnormer Rechtsbrecher”, betonte die Anklagevertreterin und ersuchte die Geschworenen, dem Unterbringungsantrag Folge zu leisten.

Ausschlaggebend dafür, dass dem 32-Jährigen die zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßnahmenvollzug erspart blieb, war die Bestätigung des psychiatrischen Sachverständigen, dass sich der Gesundheitszustand des Mannes in den vergangenen Monaten wesentlich gebessert hat. Die medikamentöse Behandlung greife, der Betroffene habe sich “stabilisiert”, erklärte Dantendorfer.

Im Hinblick darauf war nach Ansicht des Gerichts eine Einweisung in eine Sonderstrafanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht nötig, um den 32-Jährigen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Er wird stattdessen in einer betreuten WG unter engmaschiger Kontrolle leben. Ihm wurden überdies die Weisungen erteilt, seine Therapie fortzusetzen, Alkohol zu meiden und das Gericht laufend über den Behandlungsfortgang zu informieren. Die Staatsanwältin war damit einverstanden, die Entscheidung ist daher rechtskräftig.

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