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Kopftuchverbot: Niederösterreich plant Sanktionen

Wer gegen das Kopftuchverbot verstößt, soll künftig mit einer Geldstrafe zu rechnen haben.
Wer gegen das Kopftuchverbot verstößt, soll künftig mit einer Geldstrafe zu rechnen haben. ©APA/dpa/Sebastian Gollnow
Strafen bis zu 440 Euro sollen in Niederösterreich jene erwarten, die gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten verstoßen.

Niederösterreich will Verstöße gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten mit Strafen bis zu 440 Euro sanktionieren. ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger kündigte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag in der morgigen Landtagssitzung an, der Beschluss soll im Dezember gefasst werden. Zudem fordert die niederösterreichische Volkspartei ein Kopftuchverbot in Pflichtschulen für Mädchen bis 14 Jahre.

Niederösterreich: Sanktionen gewünscht

“In der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Kinderbetreuung ist festgelegt, dass die Länder Maßnahmen gegen Verstöße des darin enthaltenen Kopftuchverbots setzen, womit auch entsprechende Sanktionen verbunden sind”, sagte Schneeberger. Der Antrag auf Änderung des niederösterreichischen Kindergarten- und des Kinderbetreuungsgesetzes sieht Strafen in Höhe von bis zu 440 Euro für Erziehungsberechtigte vor, die ihre Töchter mit Kopftuch in den Kindergarten schicken, hieß es in einer Aussendung. “Wir gehen dadurch als erstes Bundesland voran, weil wir wirksame Maßnahmen setzen wollen, um dem Recht auf Selbstbestimmung von Mädchen zum Durchbruch zu verhelfen”, so Schneeberger.

Der VP-Klubobmann begrüßte den Initiativantrag auf Bundesebene zum Kopftuchverbot in Volksschulen: “Wir wollen aber einen noch weitergehenden Schutz und werden deshalb auch einen entsprechenden Resolutionsantrag für Dezember vorbereiten, in dem wir ein Verbot des Tragens in Pflichtschulen bis zur Erreichung der Religionsmündigkeit, also der Vollendung des 14. Lebensjahres, fordern.” Es gehe darum, “Mädchen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen und gerade in Ballungsräumen Parallelgesellschaften zu verhindern”.

Den umstrittenen Antrag zu Notfallzulassungen, der ebenfalls in der Sitzung am Donnerstag behandelt wird, verteidigte Landtagsabgeordneter Manfred Schulz (ÖVP): “Die Rübenernte war heuer massiv von Ausfällen betroffen, ein Viertel der Fläche wurde durch Schädlinge vernichtet. Genau für solche Fälle sieht die EU sogenannte Notfallzulassungen vor, um im Rahmen von befristeten Maßnahmen die Lebensmittelproduktion schützen zu können.” In Staaten wie Belgien, Tschechien oder der Slowakei werde davon bereits Gebrauch gemacht. “Uns geht es deshalb um die Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Sicherung der Versorgung mit heimischen Lebensmitteln”, so Schulz.

NEOS indes auch mit anderem Antrag befasst

Die NEOS kündigten indes in einer Aussendung am Mittwoch an, dem Antrag auf Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln nicht zuzustimmen. Sorgen der Rübenbauern vor Ernteausfällen durch Schädlinge seien ernst zu nehmen, allerdings seien Neonicotinoide EU-weit verboten worden, weil sie schwerwiegende Umweltschäden hervorrufen. “Dass die Volkspartei nun wider die Fakten die Wiederzulassung fordert, zeigt das ganze Ausmaß der ÖVP-Symbolpolitik, die von wenig nachhaltigen Entscheidungen geprägt ist”, sagte Landessprecherin Indra Collini. “Viele Probleme mit Schädlingen sind auf Monokulturen, den großflächigen Anbau und die Beseitigung sogenannter Windschutzgürtel, die Nützlingen einen Lebensraum bieten, zurückzuführen.” Es gelte deshalb, das bisherige System zu überdenken.

(APA/Red)

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