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Kontrolleure dürfen Schwarzfahrer doch anhalten

Wer ohne Ticket mit den Öffis fährt, muss sich in Zukunft wohl oder übel den "Schwarzkapplern" stellen. Kontrolleure dürfen Schwarzfahrer nämlich doch anhalten - kurzfristig um die Identität der Zahlungsunwilligen festzustellen.

Diese Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof entschieden und damit ein gegenteiliges Urteil des Oberlandesgerichtes Linz korrigiert, berichtet die Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer Dienstagausgabe.

Das Höchstgericht berief sich auf das „private Selbsthilferecht“ nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und stellte damit die Autorität der Kontrolleure wieder her, so das Blatt. Die Regelung diene dazu, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, wenn behördliche Hilfe zu spät komme. Dabei dürfe angemessene Gewalt eingesetzt werden.

Die Begründung: Bei Schwarzfahrern gehe es um den Fahrpreis und eine Strafe nach den Beförderungsbedingungen. Das kurzfristige Anhalten zur Identitätsfeststellung durch die Polizei ist laut OGH daher als „angemessen“ zu qualifizieren.

Vorangegangen war dieser Entscheidung einer Begegnung zwischen einem Schwarzfahrer und einem Kontrolleur in Linz, berichtete „Die Presse“. Der ertappte Fahrgast versuchte nach dem Aussteigen aus einer Straßenbahn zu flüchten. Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden Männern sowie zwei Mitarbeiterinnen eines privaten Sicherheitsdienstes, die den Kontrolleur begleiteten. Die Bilanz: Ein Hörsturz, geprellte Knochen und ein gezerrter Mittelfinger.

Der Schwarzfahrer wurde zunächst in erster Instanz vom Landesgericht Linz wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung verurteilt. Dabei wurde angenommen, dass der Mann sich gegen eine „maßvolle Anhaltehandlung“ zur Wehr gesetzt habe, so das Blatt. Das Oberlandesgericht urteilte im Februar anders: Der Kontrolleur und seine Begleiterinnen hatten kein Recht den Schwarzfahrer anzuhalten.

Die Generalprokuratur legte anschließend eine Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH ein, der zu der Entscheidung kam, dass Fahrgäste ohne Ticket sehr wohl angehalten werden dürfen und gab auch ein Kommentar zum Vorwurf der Nötigung ab: Diese sei ausdrücklich erlaubt, „wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet“. Dem Schwarzfahrer aus Oberösterreich drohen durch das Urteil keine Folgen, da es sich nur um eine Wahrungsbeschwerde gehandelt habe.

Damit Ihnen das nicht passiert: Schwarzkappler-Warnungen auf vienna.at

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