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Kommt der Abschiebestopp für Asylwerber in der Lehre?

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Themenbild ©APA - HERBERT NEUBAUER
Im Mittelpunkt der heutigen NR-Sitzung steht auch die zukünftige Finanzierung des VKI sowie, voraussichtlich, das Ersuchen um behördliche Verfolgung der Abgeordneten Zanger und Kickl.

Die Nationalratssitzung beginnt mit einer Aktuellen Stunde und einer Aktuellen Europastunde. Im Mittelpunkt der Tagesordnung steht dann eine mögliche Aufschiebung der Ausreiseverpflichtung für abgewiesene Asylwerber in Lehre sowie die zukünftige Finanzierung des Verein für Konsumenteninformation.

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Die erste Regierungsvorlage der neuen Periode

Debattiert wird auch über die erste Regierungsvorlage in der neuen Gesetzgebungsperiode, die der Budgetausschuss plenumsreif gemacht hat. Damit sollen im Zuge der Korruptionsbekämpfung Subventionsbetrug und Förderungsmissbrauch mit EU-Geldern als neue Tatbestände Eingang in das Strafgesetzbuch finden.

Auch eine Reihe an ersten Lesungen steht am Programm. Darüber hinaus sollen weitere Fachausschüsse gewählt werden.

Umfangreiches Programm im Nationalrat

Abgewiesene Asylwerber sollen Lehre künftig beenden dürfen

An der Spitze der Tagesordnung steht gleich ein kontroverses Thema: Der Umgang mit AsylwerberInnen, die während ihrer Lehrlingsausbildung einen negativen Asylbescheid erhalten. Zwar sind sich ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS grundsätzlich einig, dass es in dieser Frage eine Lösung braucht, wie diese im Detail ausschauen soll, ist aber immer noch strittig. SPÖ, Grüne und NEOS wollen jedenfalls erreichen, dass der Gesetzesantrag der ÖVP, der auch mit ihrer Zustimmung den Budgetausschuss passiert hat, im Plenum noch in der einen oder anderen Form abgeändert wird.

Konkret sieht der ÖVP-Antrag vor, die Ausreiseverpflichtung für abgewiesene AsylwerberInnen, die eine Lehre machen, bis zum Abschluss der Lehre aufzuschieben. Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis vor dem 12. September 2018 begonnen und seitdem ununterbrochen bestanden hat. Außerdem soll die Regelung nur für jene Lehrlinge gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes einen negativen Asylbescheid erhalten. Auch straffällig gewordene AsylwerberInnen oder jene, die im Rahmen des Asylverfahrens ihre Identität zu täuschen versucht haben, sind ausgenommen. Spätestens vier Jahre nach Lehrbeginn soll die Schonfrist in jedem Fall enden.

SPÖ, Grüne und NEOS bewerten den Antrag als zu restriktiv. So plädieren die Grünen etwa dafür, die Frist im Falle einer Doppellehre auf fünf Jahre zu erstrecken und Lehrlinge zu inkludieren, die ihre Ausbildung erst nach dem 12. September begonnen haben. Die SPÖ kann sich vorstellen, den betroffenen Lehrlingen nach Lehrabschluss einen Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte zu eröffnen. Auch die NEOS drängen auf eine weitergehende Lösung und schlagen eine an das deutsche "3+2"-Modell angelehnte Aufenthaltsberechtigung vor. Ein Kompromissvorschlag der NEOS, der auf eine dreimalige Verlängerungsmöglichkeit des Aufenthaltstitels während des Lehrverhältnisses abzielt, fand im Budgetausschuss jedoch keine Mehrheit.

Gänzlich abgelehnt wird der vorübergehende Abschiebestopp für betroffene Lehrlinge von der FPÖ. Ihrer Meinung nach wird mit der Gesetzesnovelle der völlig falsche Weg beschritten und einer Aushebelung des Asylrechts Vorschub geleistet. Betroffen vom Gesetzesvorhaben ist jedenfalls nur eine relativ kleine  Personengruppe: Laut Innenminister Wolfgang Peschorn befanden sich mit Stand Ende Oktober 2019 786 AsylwerberInnen in einer Lehre in einem Mangelberuf.

VKI wird 4,75 Mio. Euro vom Bund erhalten

Zur Frage der finanziellen Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) liegen dem Plenum zwei Gesetzesanträge vor: ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und FPÖ und ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und Grünen. Sie unterscheiden sich vor allem dadurch, dass der SPÖ-FPÖ-Antrag eine dauerhafte Bereitstellung von jährlich 4,75 Mio. €  – wertgesichert – für den VKI vorsieht, während der ÖVP-Grüne-Antrag vorläufig nur auf das Jahr 2020 abstellt. Zusammensetzen sollen sich die 4,75 Mio. € gemäß dem ÖVP-Grüne-Antrag aus einer Basisförderung (40%) und aus Förderverträgen zur Finanzierung bestimmter Aufgaben. Zweckgewidmete Mittel aus Kartellstrafen für den VKI soll es demgegenüber nicht mehr geben.

SPÖ und FPÖ äußerten im Ausschuss die Vermutung, dass die ÖVP eine dauerhafte Finanzierungslösung für den VKI blockiert, weil ihr die Interessen der Unternehmen mehr am Herzen liegen würden als jene der KonsumentInnen. Den Grünen warfen sie vor, sich über den Tisch ziehen zu lassen.

ÖVP und Grüne verstehen die Aufregung allerdings nicht. Sie verwiesen unter anderem darauf, dass der VKI im kommenden Jahr um 600.000 € mehr erhalten wird als bisher. Auch sind die Grünen zuversichtlich, was eine baldige langfristige Lösung der Finanzierungsfrage betrifft. Die ÖVP pocht jedenfalls auf eine Evaluierung der Struktur und der Tätigkeit des VKI, das ist auch den NEOS ein wichtiges Anliegen. Einig sind sich die Abgeordneten darin, dass der VKI wertvolle Arbeit leistet.

Im Budgetausschuss stimmten schließlich neben den AntragstellerInnen auch die NEOS für den ÖVP-Grüne-Antrag. Der SPÖ-FPÖ-Antrag wurde abgelehnt. Mit einer Ausschussfeststellung wird klargestellt, dass bestehende Aufträge an den VKI von Seiten des Bundes sowie zuerkannte Förderungen durch die Gesetzesnovelle unberührt bleiben.

Gemäß den Erläuterungen zum SPÖ-FPÖ-Antrag beträgt die Basisförderung für den VKI derzeit 1,6 Mio. €. Dazu kommen Geldbußen aus Kartellstrafen in der Höhe von bis zu 1,5 Mio. €. Außerdem hat der Bund mit dem VKI verschiedene Werkverträge für bestimmte Leistungen abgeschlossen, für die aktuell rund 1,05 Mio. € überwiesen werden.

Ersuchen um behördliche Verfolgung der Abgeordneten Zanger und Kickl

Schließt der Immunitätsausschuss seine für 10. Dezember geplanten Beratungen rechtzeitig ab, werden die Abgeordneten in der kommenden Sitzung auch über zwei Auslieferungsbegehren abstimmen. Zum einen will die Staatsanwaltschaft Leoben gegen FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ermitteln. Hintergrund ist die steirische "Liederbuchaffäre".  Zum anderen geht es um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz gegen FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl wegen des Verdachts auf Verhetzung in Zusammenhang mit Aussagen Kickls am FPÖ-Parteitag in Graz.

(Red.)

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