AA

Kollision: Polizist trägt die Hauptschuld

7. November 2011: Polizist fuhr mit Blaulicht, Folgetonhorn und Tempo 30 bis 40 in die Kreuzung ein, es kam zur Kollision.
7. November 2011: Polizist fuhr mit Blaulicht, Folgetonhorn und Tempo 30 bis 40 in die Kreuzung ein, es kam zur Kollision. ©VOL.AT/Sascha Schmidt
Innsbruck, Feldkirch - Zwei Drittel des Verschuldens betreffen laut OGH den Polizisten, der mit Dienstauto bei Rot in die Dornbirner Kreuzung eingefahren war.
Bilder: Kollision mit Polizeiauto
Zwei Polizisten bei Kollision verletzt

Die Hauptschuld an der Kollision der beiden Autos auf der ampelgeregelten Kreuzung in Dornbirn trifft den beklagten Polizisten. Das Oberlandesgericht Innsbruck wies ihm zwei Drittel des Verschuldens an dem Sachschadensunfall zu. Das ist für den Obersten Gerichtshof (OGH) “im Einzelfall vertretbar”. Nur die Hälfte der Schuld hatte dem Lenker des Polizeiautos in erster Instanz das Landesgericht Feldkirch gegeben.

Sicht verstellt

Der Polizist wollte nach den Feststellungen der Gerichte am 7. November 2011 gegen 17 Uhr auf der Brückengasse mit Blaulicht, Folgetonhorn und Tempo 30 bis 40 die Kreuzung der stark frequentierten Lustenauerstraße überqueren. Ihm war die Sicht auf den hinter der Linksabbieger-Kolonne liegenden Fahrstreifen auf der Lustenauerstraße verstellt.

Dort fuhr der klagende Autofahrer mit 50 km/h und eingeschaltetem Radio bei Grünlicht in die Kreuzung ein. Dabei kam es zur Kollision mit dem Polizeiauto. Ihm war nach Ansicht der Gerichte als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung “mangelnde Aufmerksamkeit anzulasten”. Denn er nahm weder das Folgetonhorn noch das Blaulicht wahr. Selbst wenn man vom Folgetonhorn und dem Blaulicht absehe, hätte laut OGH die Verkehrssituation “ob ihrer Ungewöhnlichkeit besondere Aufmerksamkeit” bei ihm hervorrufen müssen. Schließlich seien die Linksabbieger in seiner Fahrtrichtung, im Gegenverkehr die stadtauswärts fahrenden Autos auf der Lustenauerstraße und auch die bei Rot anhaltenden Fahrzeuge im Querverkehr gestanden. Der klagende Pkw-Lenker habe aber, so das Wiener Höchstgericht, “auf keinen dieser ‘verdächtigen’ Umstände reagiert”.

Bei seinem Auto entstand ein Schaden von 12.000 Euro, am geleasten Polizeiauto einer von 22.000 Euro. Die Lenker sahen einander erst eine halbe Sekunde vor der Kollision. Nur bei einer Geschwindigkeit von jeweils 10 Stundenkilometern hätten die Fahrer den Unfall verhindern können.

Revision zurückgewiesen

Die von Klagsvertreter Franz Josef Giesinger eingebrachte Revision wies der OGH zurück. Er hatte eine Verschuldensaufteilung von nur 1:3 für den klagenden Autofahrer gefordert – wie bei einer früheren OGH-Entscheidung zu einem Unfall mit einem bei Rotlicht in die Kreuzung einfahrenden Einsatzfahrzeug. Dabei sei, so der OGH, dem Autofahrer aber keine mangelnde Aufmerksamkeit vorzuwerfen gewesen, sondern nur “der verspätete Bremsentschluss”.

  • VIENNA.AT
  • Kollision: Polizist trägt die Hauptschuld
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen