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Kokainsucht mit Ladendiebstählen finanziert: Vierfache Mutter in Wien verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Um sich Drogen zu beschaffen, verübte eine 31-jährige Mutter von vier Kindern zahlreiche Ladendiebstähle. Nun musste sie sich deswegen in Wien vor Gericht verantworten.

Eine 31-jährige Frau ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen notorischen Ladendiebstahls zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die vierfache Mutter finanziert seit Jahren ihre Kokainsucht mit Zugriff auf fremdes Vermögen.

Sieben Verurteilungen weist die Wienerin mittlerweile auf, wobei sie bis zuletzt von den Gerichten vergleichsweise entgegenkommend behandelt wurde. Man gab ihr wiederholt Bewährungsstrafen, im Vorjahr fasste sie zweieinhalb Monate aus, wovon sie aber nur einen Bruchteil absitzen musste. Dann wurde sie bedingt entlassen. Nur kurze Zeit später wurde sie wieder straffällig.

Vierfache Mutter als Ladendiebin verurteilt

“Woran scheitert es bei Ihnen?”, fragte Richter Christian Gneist die Angeklagte. “An den Rückfällen”, schniefte diese. Unmittelbar nach ihrer Entlassung habe sie erfahren, dass sie ungewollt zum vierten Mal schwanger war. Daraufhin habe sie sich wieder Drogen besorgt.

Das Geld, das sie dafür benötigte, beschaffte sich die Frau wie schon in der Vergangenheit mit Ladendiebstählen. Nur fünf Tage nach ihrer Entbindung ging sie wieder stehlen, wobei sie bevorzugt Parfum entwendete, das sie dann weiterverkaufte. Am 16. Jänner 2019 wurde sie in einem Geschäft erwischt, wo sie Teelichter, Glückwunschkarten und andere Utensilien hatte mitgehen lassen.

Prozess in Wien: Urteil nicht rechtskräftig

Dabei hatte die Frau zu diesem Zeitpunkt bereits einen Platz in einer Klinik, um sich einer stationären Entzugstherapie zu unterziehen. Statt in diese Einrichtung kam sie in U-Haft. “Sie hat jetzt eingesehen, dass ihr Leben so nicht weiter funktioniert”, meinte ihre Verteidigerin, die einen Strafaufschub beantragte, um ihre Mandantin endlich vom Kokain loszubekommen.

Ob ihr ein solcher gewährt wird, hängt – sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab – von einem Gutachten ab. Ein Sachverständiger muss klären, ob die 31-Jährige überhaupt therapiefähig und therapiewillig ist.

(APA/Red)

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