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Kocher erhöht Druck auf Arbeitslose und droht mit Strafen

Arbeitsminister Kocher droht Arbeitslosen mit Sanktionen.
Arbeitsminister Kocher droht Arbeitslosen mit Sanktionen. ©APA
Arbeitsminister Kocher erhöht den Druck auf Arbeitslose und will diese mit Sanktionen weiter "motivieren", einen Job anzunehmen. Die Nachsicht aus den Zeiten der Coronapandemie sei vorbei, so der Arbeitsminister.

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will die Arbeitslosigkeit bekämpfen, indem vor allem in Bereichen mit hohem Arbeitskräftemangel wie dem Tourismus konsequenter vermittelt wird. Arbeitslose, die zumutbare Jobs nicht annehmen, sollen stärker durch Sanktionen beim Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe "motiviert" werden, kündigt Kocher an. In der Coronaphase sei man nachsichtiger gewesen, sagte Kocher in der "ZiB 2" am Sonntag, das soll sich nun ändern.

Viele Bereiche finden keine Arbeitskräfte

Die Lage am Arbeitsmarkt habe sich in den letzten Wochen überraschend schnell entspannt, so Kocher, auch wenn noch viele Menschen in Kurzarbeit seien. Nun müsse man aus der Kurzarbeit "konjunkturgerecht aussteigen" und wieder Arbeitskräfte für die Bereiche finden, in denen es bereits Knappheit gebe - etwa in der Gastronomie, in den Beherbergungsbetrieben, aber auch in der Industrie.

300 Millionen Euro gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Nach Krisen und Rezessionen steige die Langzeitarbeitslosigkeit besonders stark, und es sei besonders schwierig, diese Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. "Unser Ziel ist es, bis Ende nächsten Jahres die Langzeitarbeitslosigkeit im Bestand auf das Niveau von vor der Krise zu bringen." Dafür werde es zusätzlich 300 Mio. Euro geben.

Kocher gibt AMS Ziel vor

Die Gewerkschaft fordert, bei öffentlichen Ausschreibungen jene Firmen zu bevorzugen, die Langzeitarbeitslose beschäftigen und Frauen besonders fördern - das sei aber auch rechtlich nicht einfach, weil große Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssten, sagte Kocher. In der Gastronomie und Beherbergung hätten viele Unternehmen Schwierigkeiten, Arbeitskräfte zu finden. Das liege auch daran, dass sich Saisonarbeitskräfte in der Krise anders orientiert hätten.

"Wir haben entschieden, dass wir dem AMS morgen eine neue Zielvorgabe geben", sagte Kocher. Die Vermittlung sei ganz wichtig und auch die Verbindlichkeit der Vermittlung müsse über Sanktionen sichergestellt werden, "wenn gegen die bestehenden Zumutbarkeitsbestimmungen verstoßen wird". In der Coronaphase sei man nachsichtiger gewesen.

Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit könnte befristet werden

Die Forderung der Wirtschaftskammer, den Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit zu befristen, sei "eine Möglichkeit, die man sich anschauen kann", sagte der Minister und kündigte eine größere Reform an. Auch ein degressives Modell des Arbeitslosengeldes werde in Erwägung gezogen. Dabei gehe es darum, am Anfang der Arbeitslosigkeit die Absicherung des Einkommens zu verbessern.

AMS-Leistungen missbraucht

2020 habe es trotz der Krise einen Missbrauch von AMS-Leistungen in Millionenhöhe gegeben, erklärte Kocher in einer Mitteilung. Obwohl das AMS im März 2020 seine Kontrolltätigkeiten aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation vorübergehend ausgesetzt habe, hätten die aufgrund von Missbrauch verhängten Sanktionen im vergangenen Jahr 66 Mio. Euro betragen. Verhängt wurden die Sanktionen wegen "Arbeits- und Schulungsverweigerungen, dem Versäumnis von Kontrollterminen, selbstverschuldeten Kündigungen oder Selbstkündigungen".

Arbeitslosengeld gestrichen

"Das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe können bei der Verweigerung einer zumutbaren Arbeit sechs Wochen, im Wiederholungsfall 8 Wochen gestrichen werden", stellt das Arbeitsministerium den Arbeitslosen die Rute ins Fenster.

"Die Regeln werden nicht verschärft, sondern man setzt die bestehenden Regeln durch und macht das Ganze verbindlicher", sagte Kocher am Montag bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt. Dadurch sollen wieder mehr Arbeitskräfte vermittelt werden können.

Tourismus soll attraktiver für Arbeitnehmer werden

Grundsätzlich gehe es im Tourismus darum, die Branche attraktiv für Arbeitskräfte zu machen. Wobei Kocher überzeugt ist, dass die Bedingungen meistens ohnehin passen, es gebe aber einige "schwarze Schafe". Eine große Frage sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weil im Tourismus zwar nicht mehr, aber zu anderen Zeiten gearbeitet werde. Bei der Kinderbetreuung müsse man jedenfalls Fortschritte machen. Außerdem gebe es "regionalen Mismatch" innerhalb Österreichs am Arbeitsmarkt.

Der Arbeitsmarkt sei zweigeteilt: Ältere bzw. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen hätten es immer noch schwer, Arbeit zu finden. "Es geht nicht darum, die in einen Niedriglohnbereich zu bringen, da geht es um Qualifikationen", erläuterte Kocher. Gefragt nach einem Beispiel für die Anwendung von Sanktionen nannte er Menschen, die arbeitslos waren und dann nur geringfügig arbeiten, obwohl sie eigentlich Vollzeit arbeiten könnten, weil sie keine Einschränkungen haben, und die sich vielleicht zum Arbeitslosengeld etwas mit Schwarzarbeit dazuverdienen. "Das ist natürlich auf Dauer eine Ausnützung des Arbeitslosensystems und nicht im Sinne der Versicherungsgemeinschaft."

(APA/red)

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