Damit der Schutz einer Kunstversicherung trotz der Schütt- und Klebeaktionen im Ernstfall nicht entfällt, ruft Isabelle Vonkilch, Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien, in der Tageszeitung "Die Presse" dazu auf, Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen.
Erhöhte Vandalismusgefahr in Museen durch Protestaktionen
Die sich häufenden Protestaktionen in Museen würden zu einer erhöhten Vandalismusgefahr und damit zu einer objektiven, durch externe Umstände hervorgerufenen Gefahrerhöhung führen, heißt es in der "Presse". Diese würde den Versicherer zur Kündigung berechtigen. Da die Protestaktionen allgemein bekannt sind, müsse der Museumsbetreiber trotz grundsätzlicher Anzeigepflicht nicht eigens daraufhinweisen. Ist der Versicherungsvertrag noch aufrecht, drohe zunächst kein Deckungsverlust. Verzichten Museumsbetreiber allerdings trotz erhöhter Gefahr auf Maßnahmen wie Gemäldeverglasung oder striktere Eingangskontrollen, könne die objektive zur subjektiven Gefahrerhöhung werden. Hätten zumutbare Sicherheitsvorkehrungen eine Beschädigung von Kunstwerken verhindert, so könne das den Verlust der Deckung bedeuten, stellt Vonkilch fest.
(APA/Red)