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Kleinpartei "Wandel": Strache soll in Wien weder wählen noch kandidieren

Die Kleinpartei will die Streichung Straches aus dem Wählerverzeichnis bewirken.
Die Kleinpartei will die Streichung Straches aus dem Wählerverzeichnis bewirken. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Kleinpartei "Wandel" setzt sich dafür ein, dass HC Strache in Wien weder wählen noch kandidieren darf. Ein entsprechender Antrag soll nun die Streichung Straches aus dem Wählerverzeichnis bewirken.

Mit dem heutigen Dienstag hat das Verfahren zur Korrektur der Wählerverzeichnisse für die Wien-Wahl am 11. Oktober begonnen. Die Kleinstpartei "Wandel" hat nun beantragt, dass Heinz-Christian Strache, Spitzenkandidat des "Team HC Strache", aus dem Register gestrichen wird, wie sie per Aussendung mitteilte. Hintergrund ist die laufende Diskussion über Straches Hauptwohnsitz.

Wandel: Strache soll in Wien weder wählen noch kandidieren dürfen

Strache muss in Wien wohnhaft sein, um bei der Wien-Wahl antreten als auch wählen zu können. Er behauptet zwar, im 3. Wiener Gemeindebezirk zu wohnen und in Klosterneuburg (NÖ) nur am Wochenende zwei Tage mit seiner Familie zu verbringen. Die Kleinpartei "Wandel" hat das als erstes angezweifelt und eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, um eine Kandidatur Straches zu verhindern. Die Wahlbehörde geht der Sache derzeit nach.

Nun will "Wandel" auch verhindern, dass Strache seine Stimme beim Wiener Urnengang abgeben kann. "Strache wohnt nicht in Wien und wir werden dafür sorgen, dass er hier weder wählen noch kandidieren darf", wird Vorstandsmitglied Christoph Schütter in der Aussendung zitiert. Man habe deshalb die Streichung Straches aus dem Wählerregister in Wien-Landstraße beantragt: "Wir gehen davon aus, dass Strache aus dem Wählerregister gestrichen und dieses leidige Kapitel nun endlich beendet wird."

Korrektur der Wählerverzeichnisse ab heute möglich

Das Richtigstellungsverfahren findet beim diesjährigen Urnengang früher als üblich statt, um genug Zeit zu haben für die Corona-bedingt erwartete Rekordanzahl an Wahlkartenanträgen. Es zielt vor allem darauf ab, um Menschen, die sich fälschlicherweise nicht im Wählerverzeichnis finden, die Möglichkeit zu geben, dies korrigieren zu lassen. Zu diesem Zweck kann man einen Berichtigungsantrag stellen - entweder schriftlich oder persönlich bis 13. August.

Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet die Bezirkswahlbehörde spätestens bis 19. August. Ist der Einspruchswerber oder ein sonstiger Betroffener (den dieser z.B. aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen möchte) damit nicht zufrieden, kann man bis zum zweiten Tag nach der Zustellung noch (bei der Bezirkswahlbehörde) Beschwerde einlegen. Über diese entscheidet das Landesverwaltungsgericht - und dann ist das Wählerverzeichnis fix.

Richard Lugner will sich von Strache distanzieren

Zu einer Art Distanzierung von Strache sah sich am Dienstag übrigens Richard Lugner bemüßigt. Der Hausherr der Lugner City hatte bei einer dortigen Veranstaltung mit dem Politiker eine Unterstützungserklärung für das Team HC Strache unterzeichnet. Das stritt Lugner in seiner heutigen Mitteilung auch nicht ab - ergänzte aber, dass er für Strache selbst nicht die Werbetrommel rühren will: "Ich habe noch nie in meinem Leben für eine politische Partei Werbung gemacht." Ausnahme sei freilich gewesen, als er selbst einmal politische Ambitionen verfolgt hatte. Außerdem habe ihm Strache im Zuge der Unterschriftenleistung erklärt, er, Lugner, brauche ihn deshalb ja nicht zu wählen, ließ der Baumeister wissen.

(APA/Red)

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