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Klare Regeln für Schwammerlsucher in Salzburg

In Salzburg gelten für Schwammerlsucher klare Regeln.
In Salzburg gelten für Schwammerlsucher klare Regeln. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Feuchtwarme Witterung lässt alljährlich im Sommer die Pilze sprießen. Zu Beginn der heurigen Pilz-Hauptsaison informieren wir euch über die rechtlichen Bestimmungen zum Pilzesammeln im Land Salzburg, die bestehenden Schutzbestimmungen und die wichtigsten Regeln und Tipps für Schwammerlsucher.

Pilze sind Lebewesen, die weder zu den Tieren noch zu den Pflanzen gehören – sie werden in ein eigenständiges “Reich” gestellt. Ihre Lebensformen reichen vom Einzeller wie der Backhefe bis zu vielzelligen Speisepilzen. Von etwa 8.800 in Österreich bekannten Pilzen kommen für Speisezwecke nur etwa 100 in Betracht. Vielen Arten sind ungenießbar beziehungsweise haben keinen Speisewert und einige sind für den Menschen sogar tödlich giftig.

Viele Pilze in Gefahr

Viele Pilze sind zudem in Gefahr. In der aktuellen Roten Liste für Österreich sind knapp 2.000 Arten enthalten. Die Hauptursachen für den Rückgang der Pilze liegen in den Veränderungen von Ökosystemen, das heißt durch Biotopveränderungen und –zerstörungen verschwinden viele Pilzarten, die eng an ihren Lebensraum gebunden sind. Aber auch mutwilliges Zerstören oder zu intensives Sammeln von Pilzen kann die Ausbreitung und Vermehrung von Pilzen behindern. Daher auch der Appell von Naturschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler: “Sammeln Sie nur Pilze, die Sie kennen und verwenden wollen, beschädigen und vernichten Sie nicht mutwillig Pilze.”

Vielfältige Funktion von Pilzen in Ökosystemen

Pilze sind ein wesentlicher Teil der biologischen Vielfalt unseres Landes und für viele Ökosysteme wichtig. Als Zersetzer von totem organischen Material recyceln sie beispielsweise Nährstoffe. In Form einer Lebensgemeinschaft sind Pilze lebensnotwendig für das Wachstum vieler mitteleuropäischer Baumarten: Sie helfen den Bäumen bei der Nährstoff- und Wasseraufnahme aus dem Boden und erhalten dafür von den Bäumen Nährstoffe, die sie selbst nicht produzieren können. Dieses Zusammenleben verbessert die Wachstumsvoraussetzungen für die Bäume entscheidend. Zahlreiche Pilze dienen auch als wichtige Nahrungsquelle für viele Tierarten.

Pilzberatung im Haus der Natur

Auch heuer gibt es wieder eine kostenlose Pilzberatung im Haus der Natur. Bis 10. Oktober kann man jeden Montag in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr mitgebrachte Frischpilze bestimmen und ihre Genusstauglichkeit überprüfen lassen. Bei der Beratung werden auch Tipps und Hinweise zum richtigen Sammeln und Bestimmen von Pilzen gegeben. Achtung: Die Bestimmung kann nur in beschränktem Ausmaß erfolgen, ein “Ausklauben” von Sammelkörben ist nicht möglich. Es wird keine Haftung übernommen.

Pro Person zwei Kilo erlaubt

Um gefährdete Pilzarten zu schützen, gelten in Salzburg für das Sammeln von Pilzen klare Regeln: Privatpersonen dürfen pro Person und Tag nicht mehr als zwei Kilogramm sammeln. Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf muss von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt sein und eine Zustimmung des Grundeigentümers ist erforderlich. “Mit diesen Regeln wollen wir das vollständige Abernten der Schwammerln vermeiden, gleichzeitig aber keinesfalls das Schwammerlsuchen als Freizeitbeschäftigung für Privatpersonen einschränken”, so Naturschutzreferentin Rössler. “Die Salzburger Regelung hat sich in den vergangenen Jahren bestens für alle – die Menschen, die Tiere und die Natur – bewährt.”

Sammelzeiten für Pilze

Um die Tiere im Wald nicht zu stören, die vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, wurden Schwammerlsammelzeiten eingeführt. In den Sommermonaten ist das Sammeln von Pilzen zwischen 7 und 1 Uhr erlaubt. Ab 1. Oktober ist die Sammelzeit auf 7.00 bis 17.00 Uhr eingeschränkt. In einzelnen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, wie etwa Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten im Nationalpark Hohe Tauern, ist das Schwammerlsuchen überhaupt nicht gestattet.

Wer gegen die Salzburger Regelungen verstößt, muss damit rechnen, dass die gesammelten Schwammerl beschlagnahmt werden. Das Naturschutzrecht sieht darüber hinaus Geldstrafen vor. Kontrolliert wird die Einhaltung der Vorschriften durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Salzburger Berg- und Naturwacht sowie von Jagd- und Forstschutzorganen.

Alle Infos in neuer Pilz-Broschüre

Pünktlich zum Beginn der diesjährigen Pilz-Hauptsaison gibt es jetzt die von Thomas Rücker, dem Pilzspezialisten am Haus der Natur, gemeinsam mit dem Naturschutz des Landes überarbeitete neue Pilz-Broschüre. Sie enthält Wissenswertes über Pilze, deren Schutz und die in Salzburg gültigen rechtlichen Bestimmungen zum Pilzesammeln. Mit den “10 Geboten für Schwammerlsucher” werden die wichtigsten Fragen beantwortet und hilfreiche Tipps gegeben.

Die Broschüre kann über den Webshop des Landes heruntergeladen oder gratis bestellt werden. Der Folder ist auch direkt in der Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe unter der Telefonnummer 0662/8042-5532 oder per E-Mail an natur-umwelt-gewerbe@salzburg.gv.at erhältlich.

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