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Klage erfolgreich

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Die Grünen sind mit einer Klage gegen das slowakische Atomkraftwerk Mochovce erfolgreich gewesen. Erstmals habe ein Gericht festgestellt, dass von einem AKW jenseits der Grenze eine Bedrohung für Österreich ausgehe.

Die stellvertretende Bundes- und Umweltsprecherin der Partei, Eva Glawischnig, hatte im Sommer 1998 eine Privatklage gegen die Betreiber des AKW Mochovce eingebracht. Der Inhalt: Das sicherheitstechnisch mangelhaft ausgestattete Atomkraftwerk 160 km östlich von Wien bedrohe sie und die in Wien lebenden Menschen.

Das Wiener Bezirksgericht Hernals entschied nun im Sinne Glawischnigs. Im Urteil sei zu lesen, dass die AKW-Betreiber durch geeignete Vorkehrungen dafür zu sorgen hätten, dass radioaktive Emissionen unterbleiben. „Das bedeutet, entweder muss das Atomkraftwerk nachgerüstet werden, verbessert werden, die Standards verbessert werden. Oder es muss abgeschaltet werden. Das ist im Urteil ganz klar zum Ausdruck gebracht“, sagte Glawischnig im Ö1- Morgenjournal.

Dies bedeute einen Erfolg: „Es ist erstmals in der europäischen Rechtsgeschichte so, dass ein Gericht auch erkannt hat, dass ein Atomkraftwerk, das in Betrieb ist, eine unmittelbare Bedrohung für Leib, Leben und Eigentum der Menschen auch jenseits der Grenze darstellt.“

Konsequenzen?

Die Konsequenzen aus dem Urteil sind noch nicht klar. Das Gericht habe „Ja“ gesagt, so Glawischnig. „Und wenn man sich innerhalb der europäischen Union auf einen Rechtsstaat verlassen kann, dann wird das auch hier funktionieren.“ Demnach müsste der slowakische Staat das Urteil gegen das mehrheitlich in seinem Besitz befindliche Atomkraftwerk vollstrecken.

Das Land Oberösterreich hat wegen des tschechischen Atomkraftwerks Temelin 2001 eine ähnliche Klage eingebracht. Dort haben die Gerichte aber noch nicht entschieden, sondern die Klage an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.

Einspruch der Mochovce-Betreiber


Die slowakischen Elektrizitätswerke (SE) werden als Betreiber des Atomkraftwerks Mochovce Einspruch gegen das Urteil des Bezirksgerichts Wien-Hernals einlegen, mit dem eine Bedrohung für Leib, Leben und Eigentum in der Bundeshauptstadt festgestellt wurde. Dies sagte SE-Pressesprecher Dobroslav Chrobak am Mittwoch gegenüber der APA. Das Gericht hatte den Akw-Betreibern auferlegt, durch geeignete Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass radioaktive Emissionen unterblieben.


Die stellvertretende Bundes- und Umweltsprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, hatte im Sommer 1998 eine Privatklage gegen die Betreiber des AKW Mochovce eingebracht. Das sicherheitstechnisch mangelhaft ausgestattete Atomkraftwerk 160 km östlich von Wien bedrohe sie und die in Wien lebenden Menschen, hieß es zur Begründung. Glawischnig sagte im Ö1-Morgenjournal, nach dem Gerichtsurteil müsse Mochovce entweder nachgerüstet oder abgeschaltet werden. Sie sagte, das Gerichtsurteil sei in der Slowakei vollstreckbar.

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