AA

Klage der Post abgewiesen - Franz Mähr bekommt Recht

Die Klage der Post wurde abgewiesen.
Die Klage der Post wurde abgewiesen. ©VOL.AT/Rauch
Kein Disziplinarverfahren gegen den Postgewerkschafter Franz Mähr: Gerichte wiesen die Klage der Post jetzt ab.

Von Seff Dünser/NEUE

Wir lassen uns von der Post nicht mundtot machen“, sagte Franz Mähr gestern bei einer Pressekonferenz der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) in Feldkirch. Der Landesvorsitzende der Vorarlberger Postgewerkschaft muss sich nicht in einem Disziplinarverfahren der Post verantworten. Denn nach dem Landesgericht Feldkirch hat nun auch das Inns­brucker Oberlandesgericht (OLG) die Klage der Post AG auf Aufhebung der Immunität des Post-Personalvertreters abgewiesen.

Die Post könnte sich mit einem Rechtsmittel noch an den Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien wenden. Geklagt wurde der Personalausschuss der Post für Tirol und Vorarlberg, der sich gegen die Auslieferung von Mähr für ein Disziplinarverfahren ausgesprochen hat.

Die Gerichte in Feldkirch und Innsbruck vertreten die Ansicht, dass Mähr mit einem offenen Brief und einer E-Mail an zwei Post-Mitarbeiterinnen die Grenzen der für einen Personalvertreter zulässigen harten Kritik nicht überschritten hat.

Respektlos und blamabel

Mähr hat einer Personalvertreter-Kollegin von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) in dem offenen Brief vorgeworfen, Post-Mitarbeiter würden wegen ihres respektlosen Umgangstons weinen und sich einen neuen Job suchen. Sie sei als Personalvertreterin und Leiterin einer Post-Zustellbasis eine Blamage.

Er habe mit seiner scharfen Kritik auf große Probleme bei der Post-Zustellung in Bludenz reagiert, rechtfertigte sich Mähr. Sein Anwalt Sanjay Doshi meint, als gewählte Personalvertreterin müsse man sich mehr Kritik gefallen lassen als andere Mitarbeiter. Dieser Meinung seien auch die Gerichte.

Taktik

Die Post gehe seit Jahren auch gerichtlich gegen Mähr vor, sagte die SPÖ-Landtagsabgeordnete und Arbeiterkammer-Vizepräsidentin Manuela Auer bei der Pressekonferenz. Dabei handle es sich um eine schikanöse Zermürbungstaktik mit dem Ziel, den unliebsamen Personalvertreter loszuwerden.

(Red.)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Klage der Post abgewiesen - Franz Mähr bekommt Recht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen