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KK: Nationalratsbeschluss bringt weniger als versprochen

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150 Millionen verspricht das Regierungsprogramm den Krankenkassen zur Sanierung ihres Defizits. Ein großer Teil davon sollte durch die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 Prozent hereinkommen, die heute vom Nationalrat verabschiedet wird.

Letztlich bleibt den Kassen von diesem Geldregen allerdings weniger über als gedacht und benötigt. Denn angesichts der Rezeptgebührendeckelung, die ebenfalls heute durchs Parlament geht, und Abgaben an die Länder bleiben nur noch in etwa 70 Millionen vom Geldsegen übrig, rechnete der designierte Leitende Sekretär des ÖGB, Bernhard Achitz, bei einem Hintergrundgespräch Montagabend vor.

Die Situation der Kassen ist heuer prekär wie selten zuvor. Nicht nur dass die Wiener und die niederösterreichische Gebietskrankenkasse ihre Quasi-Pleite bereits öffentlich verkündet haben, sprechen auch die nackten Zahlen eine deutliche Sprache. Die Prognosen des Hauptverbands gehen für das heurige Jahr von einem Minus der Krankenversicherung von 354 Millionen aus. Selbst wenn es sich dabei wie üblich um eine gewisse Übertreibung handeln sollte, ist doch eine deutliche Steigerung des Abgangs zu erwarten, lag dieser doch 2006 nur bei 56 Millionen.

Zur Linderung der gröbsten Leiden wurde für 2008 die Erhöhung der Versicherungsbeiträge um 0,15 Prozent vereinbart, die nun auch im Parlament durchgezogen wird. Allerdings ist ein Anteil der Zusatzsumme an die Länder abzuliefern. Der letzte erst im Ausschuss hinzugefügte Zuschuss mit der Beibehaltung des so genannten Hebesatzes des Bundes, sprich fiktiven Dienstgeberbeitrags, bei der KV-Erhöhung für die Pensionisten bringt zwar noch einmal 25 Millionen dazu, kann damit aber die Zusatzkosten von rund 60 Millionen für die Deckelung der Rezeptgebühr auf zwei Prozent des jährlichen Nettoeinkommens auch nicht ausgleichen.

Bleiben also noch jene 150 Millionen, die auf Sozialversicherungsseite laut Regierungspakt durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen (z.B. Angleichung der Leistungskataloge, Einsparungen bei Medikamenten und Verwaltungskosten) aufgebracht werden sollen. Wird diese Summe nicht eingehalten, hat die Gesundheitsministerin sogar die Ermächtigung, die Beitragserhöhung zurückzunehmen. Hier geben ÖGB und Arbeiterkammer allerdings zu bedenken, dass die Regierung der Krankenversicherung nicht die Druckmittel gibt, vor allem im Bereich der Medikamente die Ausgaben-Zuwächse ein wenig einzudämmen.

Als mögliche Variante genannt worden war zuletzt ein Verordnungsermächtigung der Gesundheitsministerin, die Medikamentenrabatte gesetzlich festzulegen. Diese Maßnahme kommt jetzt allerdings nicht. Wieso trauen sich Achitz und AK-Sozialdirektor Christoph Klein nicht zu beurteilen. Dabei sind die steigenden Arzneikosten jener Bereich der Kassen-Finanzierung, der der Sozialversicherung mit am meisten zu schaffen macht, vor allem dass immer mehr Medikamente verschrieben werden. Die Steigerung der Ausgaben in diesem Bereich betrug von 1997 bis 2005 satte 70,6 Prozent.

Allerdings gibt es noch ein anderes Problemkind, den Verwaltungsaufwand, auch wenn dieser in absoluten Zahlen nur ein Zehntel von den Zahlungen an die Spitäler sowie von den Ausgaben für die Ärzte-Honorare ausmacht. Im Vorjahr gab es hier prozentuell mit 9,9 Prozent den größten Kostenanstieg in der Krankenversicherung. Dass hier noch Spielraum für Effizienzsteigerungen vorhanden ist, gestand auch Achitz ein, etwa im EDV-Bereich.

Andere Maßnahmen, die ein wenig zur Gesundung der Kassen beitragen könnten, wären etwa – alte Gewerkschaftsschlager – eine Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage sowie eine Wertschöpfungsorientierung. Ebenfalls Geld sparen könnte man durch eine zielgerichtete Einbeziehung der (positiv wirtschaftenden) Selbstständigenkassen in den Ausgleichsfonds der Gebietskranken, etwa in dem Wirtschaftstreibende, Beamte und Bauern auch für das Wiener Hanusch-Spital (der WGKK) mitzahlen. Weitere Einsparungspotenziale sehen die Arbeitnehmer-Vertreter schließlich noch bei Verschiebungen der Reha-Kosten von der Kranken- in die Pensionsversicherung sowie durch die Entlastung von Ausgaben für Wochengeld und In-Vitro-Fertilisation, die von ÖGB und AK jeweils als Familienleistungen gesehen werden.

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