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Kinderschänder missbrauchte Buben auf Friedhof: Prozess

Weil er einen Buben jahrelang sexuell missbraucht und unter anderem mit der Vorgabe, er wäre in seine Mutter verliebt, zum Schweigen über die Vorgänge gebracht hatte, ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht ein 52-jähriger Mann zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Dem rechtskräftigen Urteil zufolge hatte er am Ende seinem Opfer sogar Drogen besorgt und es damit unter Druck gesetzt. Der Bub war damals acht Jahre alt, als er auf einem Friedhof den Kinderschänder kennenlernte. Dieser war dort beschäftigt, während der Bub seine Mutter regelmäßig zum Grab seiner Oma begleitete. Eines Tages fiel ihm der Arbeiter auf, der einen Hund dabei hatte, mit dem das Kind zu spielen begann. So kam man miteinander ins Gespräch.

In weiterer Folge gelang es dem Mann, sich das Vertrauen des Achtjährigen und offensichtlich auch seiner Mutter zu erschleichen. Der Bub begleitete ihn in seine Dienstwohnung, durfte dort wieder mit dem Hund spielen. Allerdings bekam er eines Nachmittags auch Pornohefte zu sehen, wobei ihn der Mann zu sexuellen Handlungen aufforderte.

Bub bis zu dessen 15. Lebensjahr missbraucht

Der Angeklagte gab nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Roland Weber) zu, sein Opfer bis zu dessen 15. Lebensjahr missbraucht zu haben. Er habe sich “verleiten lassen”, so der 52-Jährige. Während er es anfänglich bei wechselseitigem Onanieren beließ, kam es später auch zu Oral- und Analsex. Letzteres sei “nur einmal passiert. Er hat angedeutet, dass er es will. Der wollte, dass ich es mache”, behauptete der Angeklagte.

In Wahrheit ließ der Bub laut Anklage zahlreiche Übergriffe über sich ergehen, “weil er sich geniert hat, jemandem davon zu erzählen”, wie der Staatsanwalt ausführte. Der Täter brachte sein Opfer darüber hinaus auch in ein psychologisches Abhängigkeitsverhältnis. Er spiegelte diesem einerseits vor, in seine Mutter verliebt zu sein, indem er dieser mit einem Blumenstrauß die Aufwartung machte und – als die Alleinerzieherin kein Interesse zeigte – dem Kind gegenüber wiederholt suggerierte, er wäre “der Richtige” für sie und würde in diesem Falle auch die vakante Vaterrolle einnehmen.

Drogen für Opfer besorgt

Darüber hinaus beschaffte er dem Buben später eine Lehrstelle als Friedhofsgärtner. Als er bemerkte, dass der zu diesem Zeitpunkt 15-Jährige Cannabis konsumierte, kaufte er ihm Drogen bzw. schenkte ihm das dafür nötige Geld. Wie der Staatsanwalt darlegte, habe der Täter das Suchtverhalten bewusst ausgenützt, indem er seinem Opfer mit dem “Outing” als Süchtiger und dem Verlust des Jobs drohte, sollte er ihn verraten.

“Es hat von mir keine Geschenke gegeben und auch kein Geld. Drogen und Alkohol interessieren mich nicht. Ich bin Nichtraucher”, stellte der 52-Jährige klar.

Auf der anderen Seite hatte er sein Opfer eines Abends dazu gebracht, ihn in den Prater zu begleiten, wo der Mann zwei Prostituierte ansprach, sie im Voraus bezahlte und den damals 14-Jährigen aufforderte, sich mit ihnen zu vergnügen, weil er “das sehen wolle”.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft zeigten sich mit dem Urteil einer 4-jährigen Haftstrafe einverstanden.

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