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Kinderpornos: Fünf Jahre Berufsverbot für Salzburger Richter

Eine Disziplinarkommission des Oberlandesgerichtes Innsbruck hat nun ein fünfjähriges Berufsverbot gegen den Richter ausgesprochen.
Eine Disziplinarkommission des Oberlandesgerichtes Innsbruck hat nun ein fünfjähriges Berufsverbot gegen den Richter ausgesprochen. ©Bilderbox
Für einen Salzburger Strafrichter, auf dessen Privatcomputer Kinderpornos gefunden worden sind, dürfte die Berufslaufbahn zu Ende sein.

Nach einer gerichtlichen Verurteilung im vergangenen November zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und 2.250 Euro Geldstrafe, mit der ihm ein automatischer Amtsverlust noch erspart geblieben war, hat nämlich nun eine Disziplinarkommission des Oberlandesgerichtes Innsbruck ein fünfjähriges Berufsverbot gegen den Richter ausgesprochen, berichtete die “Kronen Zeitung” am Donnerstag. Das wurde der APA aus gut informierten Justizkreisen bestätigt. Von offizieller Seite gab es allerdings keine Stellungnahme, weil das Disziplinarverfahren nicht öffentlich ist.

Richter lud Kinderpornos aus Netz

Der Fall sorgte im vergangenen Sommer in Salzburgs Justizkreisen für großes Aufsehen, als der Richter wegen der Vorwürfe vorläufig vom Dienst suspendiert wurde. Ermittler der Polizei hatten festgestellt, dass der Jurist von Anfang Februar 2011 bis kurz vor einer Hausdurchsuchung im August kinderpornografische Darstellungen im Internet betrachtet und teilweise heruntergeladen hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Steyr ausgelagert.

Richter im November bereits verurteilt

Im November wurde der Richter zu fünf Monaten bedingter Haft und 2.250 Geldstrafe rechtskräftig verurteilt. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass sich der Beschuldigte während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom leide. Bei der Bemessung der Strafe wurden unter anderem das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit mildernd berücksichtigt. Hätte die Freiheitsstrafe ein Jahr oder die unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe sechs Monate überstiegen, wäre dies automatisch mit dem Amtsverlust einhergegangen.

“Ich kann dazu gar nichts sagen, eigentlich dürfte ich nicht einmal bestätigen, dass ein Disziplinarverfahren stattgefunden hat”, sagte am Donnerstag der Sprecher des Oberlandesgerichtes Innsbruck, Vizepräsident Wigbert Zimmermann, zur APA. Der Präsident des Landesgerichtes Salzburg, Hans Rathgeb, argumentierte genauso. Aus gut informierten Kreisen war allerdings zu erfahren, dass das Verfahren bereits vor rund drei bis vier Wochen stattgefunden hat. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht, weil der Jurist Berufung dagegen angekündigt hat. (APA)

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