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Kindergeld: Zuverdienstkontrollen gestartet

Wien - Die rückwirkenden Zuverdienst-Kontrollen beim Kindergeld haben heute begonnen. Rund 180.000 Fälle aus den Jahren 2002 bis 2006 sollen rückwirkend in Stichproben überprüft werden. Musterprozess

Kontrolliert wird, ob die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro jährlich eingehalten wurde, eine Überschreitung von 15 Prozent wird toleriert. Die Überprüfung der letzten fünf Jahre soll bis mindestens Ende 2008 dauern, seit heuer wird die Einhaltung der Zuverdienstgrenze ohnehin überwacht.

Neben der Zuverdienstgrenze wird auch geprüft, ob der Zuschuss beim Kindergeld für Alleinerzieher und Einkommensschwache (180 Euro monatlich) rechtmäßig bezogen wurde. Wird ein Zuverdienstsünder erwischt, muss das Kindergeld bzw. der Zuschuss zurückgezahlt werden. Verwaltungskosten für die Kontrollen sind nicht bekannt.

Kritik an der angekündigten Überprüfung kommt indes von BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner. Familienministerin Kdolsky solle sich „ihrer Verantwortung gegenüber den Eltern bewusst werden und die Familien unterstützen anstatt sie abzukassieren“, so Haubner in einer Aussendung. Sie fordert die völlige Abschaffung der Zuverdienstgrenze.

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