AA

Kindergeld: Anpassung beschlossen

&copy Bilderbox
&copy Bilderbox
Eine Anpassung beim Kinderbetreuungsgesetz wurde am Donnerstag vom Ministerrat beschlossen. Konkret geht es um die Weiterzahlung des Mehrlingszuschlages auch bei einer neuerlichen Geburt innerhalb von drei Jahren.

Damit soll eine bisher vorhandene Lücke im Gesetz geschlossen werden, wie Vizekanzler Hubert Gorbach (B) nach der Regierungssitzung sagte. Nichts ändern wird sich indes bei der Zuverdienstgrenze.

Für Mehrlingskinder (Zwillinge, Drillinge) gab es bereits jetzt ein erhöhtes Kindergeld (zusätzlich 218 Euro pro Kind). Bei einer weiteren Geburt innerhalb von drei Jahren nach einer Mehrlingsgeburt endete allerdings nach derzeitiger Regelung auch der Mehrlingszuschlag. Somit gebührte nur das einfache Kinderbetreuungsgeld (436 Euro) für das jüngste Kind. Diese Lücke wird nun geschlossen. Bei Mehrlingskindern und nachfolgenden Geburten innerhalb des ursprünglichen Bezugsraumes soll der Zuschlag für das oder die nächsten Kinder nicht enden, sondern bis zum 36. Lebensmonat weiter gebühren.

Das Abschaffen der Zuverdienstgrenze (14.600 Euro) – diese Forderung wurde von Sozialministerin Ursula Haubner (B) und Teilen der ÖVP immer wieder gefordert – ist sowohl für Gorbach als auch für Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) kein Thema. Er würde das für „familienpolitisch höchst fragwürdig“ halten, meinte Schüssel. Mit der Zuverdienstgrenze – die gegenüber der alten Regelung ohnehin verdreifacht worden sei – sei gleichzeitig Teilzeitarbeit und die Kinderbetreuung möglich. Gorbach ergänzte: Experten würden befürchten, dass dadurch die Väter verstärkt im Berufsleben bleiben würden.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Kindergeld: Anpassung beschlossen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen