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Kindergartenpflicht: Nicht alle halten sich daran

Fünfjährige müssen seit September verpflichtend einen Kindergarten besuchen - nicht alle Eltern halten sich aber daran. In Vorarlberg haben nach Angaben von Landesrat Siegi Stemer (V) bisher zwei Elternpaare die Pflicht ignoriert.

Fünfjährige müssen seit September verpflichtend einen Kindergarten besuchen – nicht alle Eltern halten sich aber daran, wiewohl es sich dabei eher um Einzelfälle handelt, wie ein Rundruf der APA bei den zuständigen Landesräten ergeben hat. Einige Bundesländer geben sich bezüglich der Problemfälle bedeckt und nennen keine konkreten Zahlen. Die Regelung für Ausnahmen von der Pflicht greift offenbar, werden solche Genehmigungen doch immer wieder beantragt und auch erteilt. Wird der Nachwuchs ohne Begründung nicht in den Kindergarten geschickt, drohen Verwaltungsstrafen.

Für die steirische Landesrätin Elisabeth Grossmann (S) wird die Kindergartenpflicht “allgemein sehr gut angenommen”. In der Steiermark sind 10.763 kindergartenpflichtige Kinder registriert. In drei Fällen, alle die Stadt Graz betreffend, wurde ein Strafverfahren wegen Verletzung der Verpflichtung gegen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eingeleitet. Die Strafhöhe beträgt bis zu 220 Euro und kann dem Wesen des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß kumulierend verhängt werden.

In Vorarlberg haben nach Angaben von Landesrat Siegi Stemer (V) bisher zwei Elternpaare die Pflicht ignoriert. “An diese ist eine entsprechende Strafandrohung ergangen”, erklärte Stemer. Zwei Fälle sind auch in Niederösterreich bekannt, bei diesen wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Grundsätzlich gebe es keine Probleme bei der Durchsetzung der Pflicht, meinte Landesrätin Johanna Mikl-Leitner (V).

Im Burgenland besteht für 2.460 Fünfjährige die Kindergartenpflicht. Derzeit besuche in dieser Altersgruppe nur ein Kind nicht den Kindergarten, hieß es aus dem Büro von Landesrätin Michaela Resetar (V). Das betroffene Kind soll später in Ungarn in die Schule gehen. Nun soll eine Lösung gefunden werden, dass es auf freiwilliger Basis auch den Kindergarten im Nachbarland besuchen kann. Dass Fünfjährige nicht in den Kindergarten gehen, sei bisher in Einzelfällen vorgekommen. Man versuche dann in amikaler Weise mit den Betroffenen zu sprechen. Eine Verwaltungsstrafe wäre bei einem Verstoß die “letzte Konsequenz”. “Aber die werden wir, glaube ich, in der Form nicht anwenden müssen”, so Resetar.

Das Büro der oberösterreichischen Landesrätin Doris Hummer (V) teilte ebenfalls mit, dass es keine Probleme bei der Durchsetzung der Pflicht gebe. Die nicht besuchenden Kinder werden von den Rechtsträgern der Kindergärten an die Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet. Seitens des Landes gab es bisher eine Meldung. Genauere Zahlen hatte man auf Anfrage nicht parat – dafür müssten alle 18 Bezirkshauptmannschaften und Bezirksverwaltungsbehörden in Oberösterreich befragt werden, was dem Büro Hummer in der kurzen Zeit nicht möglich war.

In Wien habe es bisher weder Anzeigen noch Strafen gegeben, versicherte eine Sprecherin von Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch (S). Es werde jedoch Fällen, bei denen Fünfjährige nicht in den Kindergarten geschickt worden sind, nachgegangen. Eine diesbezügliche Zahl wollte man auf APA-Nachfrage allerdings nicht bekanntgeben. Der Datenabgleich zwischen städtischen und privaten Einrichtungen laufe noch einige Wochen. Zudem müsse man prüfen, ob Familien nicht erschienener Kinder nicht etwa umgezogen seien, argumentierte die Sprecherin die bedeckte Haltung der Stadt. Gröbere Probleme gebe es jedenfalls nicht.

Auch in Tirol sei bisher “kein einziger Fall” aufgetreten, bei dem eine Strafe angedroht hätte werden müssen, hieß es aus dem Büro von Landesrätin Beate Palfrader (V). “Dort, wo es anfänglich vereinzelt Probleme gab, wurde mit Hilfe von Gesprächen Überzeugungsarbeit geleistet. Strafen gab es keine”, sagte auch Salzburgs Familien-Landesrätin Tina Widmann (V). Nähere Angaben wurden seitens des Büros auf Anfrage nicht gemacht.

Der Kärntner Landeshauptmann und Kindergartenreferent Gerhard Dörfler (FPK) betonte, dass man das verpflichtende Kindergartenjahr schon vor vier Jahren eingeführt habe. Strafen seien nie notwendig gewesen und auch noch nie verhängt worden. “Wir haben mit den Eltern immer ein fachliches Gespräch geführt, die sind dann einsichtig geworden und haben ihr Kind in den Kindergarten geschickt.” Habe es im ersten Jahr noch 30 bis 40 derartige Gespräche gegeben, sind es nunmehr etwa 20 Fälle pro Jahr.

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