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Kinder starben bei Brand: Zehn Jahre Haft für Steirerin

©APA (Archiv/Gubisch)
Zu zehn Jahren Haft wegen Brandstiftung mit fahrlässiger Todesfolge ist eine Steirerin am Montag am Landesgericht Leoben verurteilt worden. Die Frau hatte im November vorigen Jahres ein Feuer verursacht, bei dem zwei ihrer Kinder starben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Die Angeklagte wirkte vor Gericht eher ungerührt, sie beantwortete alle Fragen sachlich und ohne große Emotionen. Sie erklärte, sie fühle sich zwar schuldig der fahrlässigen Tötung, nicht jedoch der vorsätzlichen Brandstiftung. Sie wollte nie, dass es zu einem großen Brand kommt, begründete sie ihre Angaben.

Angeklagte fühlte sich vom Ehemann verletzt

Grund für den folgenschweren Streit mit ihrem Ehemann war, dass er ihre Annäherungsversuche nicht erwidern wollte und das Haus verließ. Daraufhin wurde die Alkoholikerin, die zu dieser Zeit nach eigenen Angaben sechs bis sieben Flaschen Bier und eine halbe Falsche Cognac pro Tag getrunken hatte, zornig. Sie nahm ihr Feuerzeug und zündete ein Badehandtuch an, das auf der Couch lag. “Ich wollte nur das Handtuch verbrennen, damit ich es nicht mehr sehen muss. Mein Mann sollte sehen, dass er mich schon wieder verletzt hat”, schilderte sie vor Gericht.

Löschversuche schlugen fehl

Richter Peter Wilhelm wollte wissen, ob sie beim Anzünden an ihre drei Kinder im Haus gedacht hatte. “Nein”, so die Angeklagte. “Warum nicht?”, fragte der Richter nach. “Es war eine Kurzschlusshandlung”, so die Angeklagte. Als auch die Couch Feuer fing, startete sie mit ein paar nassen Handtüchern einen vergeblichen Löschversuch. Daraufhin flüchtete sie durch das Badezimmerfenster ins Freie. “Ich wollte noch in den ersten Stock zu den Kindern, bin aber nur bis zur vierten Stufe gekommen, dann war so viel Rauch”, erklärte sie. “Das sagen Sie jetzt aber zum ersten Mal”, warf der Richter ein. Bisher hatte sie immer ihren Versuch, in den ersten Stock zu gelangen, mit keinem Wort erwähnt.

Die zwei Kinder waren im ersten Stock gefangen

Sie kehrte wieder um und gelangte durch das Badezimmerfenster in Freie, wobei ihr ein Passant half. Zu diesem sagte sie, dass ihr 22-jähriger behinderter Sohn “gezündelt” habe und die Kinder noch im Haus seien. “Wieso schieben Sie sofort die Schuld auf ihr behindertes Kind, obwohl sie genau wissen, dass es nicht so war?”, fragte der Richter. “Ich war so aufgeregt”, antwortete die Angeklagte. Der 22-Jährige wurde gerettet, für die beiden Kleinen im ersten Stock kam aber jede Hilfe zu spät.

Angeklagte gestand nur fahrlässige Tötung

Die Steirerin war nur in Bezug auf die fahrlässige Tötung geständig gewesen, die vorsätzliche Brandlegung leugnete sie. Der Schöffensenat sah das anders und entschied auf zehn Jahre Haft. Der Verteidiger kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteilist nicht rechtskräftig.

 

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