Der Prozess um einen Unfall mit zwei toten Mädchen in einem an ein Elektrofahrrad gekoppelten Anhänger hat am Montag in Korneuburg mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung für den Pkw-Lenker geendet. Der 60-Jährige muss 28.000 Euro Geldstrafe bezahlen, 21.000 Euro davon unbedingt. Das Verfahren gegen die Mutter der Kinder endete mit einer Diversion.
6 Monate gemeinnützige Arbeit für Mutter
Die 39-Jährige, die das Fahrrad-Gespann am 4. August gelenkt hatte, muss binnen sechs Monaten gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden erbringen, danach wird das Verfahren eingestellt. Sie hatte sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
Zweijährige und Vierjährige gestorben
Der folgenschwere Verkehrsunfall hatte sich am Abend des 4. August auf der B19 bei Hausleiten (Bezirk Korneuburg) ereignet. Der 60-jährige Wiener Autofahrer übersah und erfasste das Gespann "bei fortgeschrittener Dunkelheit" auf einem geraden Straßenabschnitt im Freilandgebiet, wie der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag festhielt. Die knapp Zweijährige starb an Ort und Stelle, ihre vierjährige Schwester erlag im Wiener SMZ Ost-Donauspital den Verletzungen.
Der Lenker des Pkw bekannte sich in der Hauptverhandlung zu den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung nicht schuldig. "Weil ich nichts gesehen habe", wie der 60-Jährige betonte. Auf den Vorhalt von Richter Dietmar Nußbaumer, ob er das Gebot des Fahrens auf Sicht verletzt habe, blieb der Angeklagte unkonkret. Der 60-Jährige stellte auf Nachfrage seines Verteidigers jedoch fest, dass er seit dem Unfall "einen Albtraum" lebe.
Mutter bekannte sich schuldig
Der Mutter der Mädchen wurde grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage deshalb, weil die Kinder keinen Helm trugen, der Anhänger keine Rücklichter sowie keine Rückstrahler hatte und die mindestens eineinhalb Meter hohe Fahnenstange mit Wimpel fehlte. Die Angeklagte bekannte sich schuldig, schilderte im Zusammenhang mit dem Unfall markerschütternd den Moment, in dem sie ihre Kinder in dem Fahrradanhänger sah.
Erbringt die 39-Jährige innerhalb von sechs Monaten gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden, wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Dem Vorschlag von Einzelrichter Dietmar Nußbaumer stimmte auch der Staatsanwalt zu: "In Hinblick darauf, dass die Opfer ihre Kinder waren", wie der Vertreter der Anklagebehörde betonte. Auch in generalpräventiver Hinsicht sei die Entscheidung positiv, die Beschuldigte bekomme nunmehr die Chance "für die Allgemeinheit etwas zu tun".
Autofahrer zu schnell unterwegs
Die teilbedingte Geldstrafe für den Pkw-Lenker begründete Nußbaumer unter anderem damit, dass Autofahrer im Freilandgebiet mit "Fußgängern und Fahrradfahrern rechnen müssen und daher eine entsprechende Geschwindigkeit eingehalten werden muss". Mildernd habe sich bei der Schuldzumessung der bisher ordentliche Lebenswandel des 60-Jährigen ausgewirkt, als erschwerend sei das Zusammentreffen dreier Vergehen gewertet worden. "Berücksichtigt wurde auch, dass das Verschulden geringer war als bei der anderen Verkehrsteilnehmerin", sagte der Einzelrichter.
Der Verteidiger, dessen Antrag auf einen Nachtsichtaugenschein an der Unfallstelle durch Nußbaumer abgelehnt worden war, erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt meldete hinsichtlich des Urteils gegen den 60-Jährigen Berufung an.
(APA/red)