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Kickl zu Asylwerbern: Keine Ausgangssperre sondern "Anwesenheitspflicht"

Innenminister Kikcl ist auf der Suche nach einem anderen WOrt für "Ausgangssperre".
Innenminister Kikcl ist auf der Suche nach einem anderen WOrt für "Ausgangssperre". ©APA/HANS PUNZ
Nach dem Zwist um eine Ausgangssperre für Asylwerber arbeitet Innenminister Herbert Kickl jetzt an einer Regelung. Und zwar geht es um eine "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber zwischen 22 und 6 Uhr, berichtet ÖSTERREICH.
Kurz gegen Ausgangssperre

Kickl plane neben “verstärkten Anwesenheitskontrollen” künftig “ein Konzept, das grundsätzlich eine Anwesenheitsverpflichtung während der Nachtstunden festlegt”, heißt es aus dem Innenministerium. Das hieße, dass Asylwerber in der Nacht sehr wohl in den Quartieren bleiben müssen – was wohl de facto einem Ausgangsverbot gleichkäme.

Asylwerber abends meldepflichtig

Ein Ausgehverbot ab 20 Uhr hatte nach dem Mädchenmord in Steyr FPÖ-Klubchef Johann Gudenus gefordert, FPÖ-Vizekanzler HC Strache hatte  “Hausordnung” angekündigt. Schon jetzt müssen sich Asylwerber in Bundesquartieren zwischen 22 und 6 Uhr früh beim Tordienst melden, wenn sie in diesem Zeitraum die Unterkunft verlassen oder heimkommen wollen. Jugendliche Asylwerber dürfen das Quartier in der Nacht indes nicht verlassen – derzeit ist dies aber Ländersache.

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