Estibaliz C. hat sich zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Taten nicht in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand befunden. Das stellte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner klar. “Es ist keine Ursache fassbar, warum sie zurechnungsunfähig sein sollte.
Es war ihr immer klar, was Recht und Unrecht ist”, sagte die Gutachterin, die der Angeklagten damit keinen Schuldausschließungsgrund bescheinigte.
Gutachten schließt Affektdelikt aus
Die erste inkriminierte Tathandlungen wäre ebenso wie die zweite “ganz klar kein Affektdelikt” gewesen, so Kastner. Bis es dazu kam, sei eine “lange Entwicklung” abgelaufen. Auch der Versuch, die Taten zu verbergen, sprächen gegen Affektdelikte.
Estibaliz C. sei in einem schwierigen familiären Umfeld aufgewachsen: “Frauen waren die, die zu gehorchen hatten. Die Männer bestimmten, was geschah.” Den Vater habe männliche Dominanz ausgezeichnet. Ihm sei eine unterwürfige, dankbare Mutter gegenüber gestanden, führte Kastner aus. Estibaliz C. habe aus dieser Konstellation gelernt, man müsse für Männer möglichst attraktiv sein, um den Partner halten zu können: “Man muss ihn mit entsprechendem Liebreiz bedienen.”
Die Angeklagte habe diese “Rechenformel” für sich regelrecht verinnerlicht und sich in weiterer Folge immer wieder “getrieben von der eigenen Bedürftigkeit den Nächstbesten genommen”, erläuterte Kastner. Den Richtigen habe Estibaliz C. aber nicht gefunden: “Es ist unglaublich, in wie viele defizitäre Partnerschaften die Frau geraten ist.” Die 34-Jährige habe vergeblich “bedingungslose Akzeptanz als Gegenleistung für bedingungslose Unterwerfung erwartet”. Ein Urteil im Kellerleichen-Prozess in Wien wird im laufe des Tages erwartet.
(Red./APA)