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Kellerleichen-Prozess in Wien: Estibaliz C. leidet an einer Persönlichkeitsstörung

Kellerleichen-Prozess 3 - Kastner: "Aus-dem-Weg-Räumen" als Lösung
Kellerleichen-Prozess 3 - Kastner: "Aus-dem-Weg-Räumen" als Lösung ©APA
Im vierten und letzten Verhandlungstag im Kellerleichen-Prozess erwartet Estibaliz C. das Urteil. Laut Gutachten wird ein Affektdelikt ausgeschlossen. Weiter leide die Angeklagte unter einer "gravierenden" Persönlichkeitsstörung.
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Im Kellerleichen-Prozess in Wien wird das Gutachten präsentiert. Eine herkömmliche Trennung, ein schlichtes Verlassen der Männer, die sie nicht glücklich machten, sei Estibaliz C. nicht möglich gewesen. Sie habe das “nicht gelernt”, betonte die Psychiaterin Adelheid Kastner: “Dieser Weg war für sie nicht unmittelbar gangbar.”

Kastner bescheinigte der Angeklagten “eine gravierende, umfassende, vielgestaltige Persönlichkeitsstörung”. Estibaliz C. setze das, was sie will, für absolut: “Das ist Narzissmus pur.”

“Estibaliz C. sah Tötung als Lösung”

In der Ehe mit Holger Holz habe die Angeklagte “leider erleben müssen, dass die Rechnung wieder nicht aufgegangen ist”. Der Mann sei nicht so gewesen, wie sie es sich erwartet hätte. Estibaliz C. hätte von ihm “pausenloser Bestätigung” für ihr Selbstwert-Gefühl bedurft, diese aber nicht erhalten, erklärte die Gutachterin. In ihrem Denken habe Holz das freie Leben mit einem anderen blockiert, “indem er einfach da war. Das Problem war, dass er einfach dasaß, und sie hat keine Möglichkeit gesehen, ihn vom Dasitzen wegzubringen”.

In dieser Situation sei Estibaliz C. “die Tötung, das Aus-dem-Weg-Räumen dieses Menschen” als Lösung erschienen, so die Gutachterin. Diese Möglichkeit habe die Frau längere Zeit “durchgespielt” und von einer Fantasie zur “Gewissheit” entwickelt. Laut Kastner lag eine “trichterförmige Einengung auf eine absehbare Tat” vor: “Es war eine Welle, die kommt und immer stärker wird.”

“Estibaliz C. verliert sich in Emotionen”

Die Tat an sich habe die Angeklagte zielgerichtet vollbracht. “Sie verliert nicht den Kopf. Sie verliert sich in Emotionen”, sagte die Psychiaterin über Estibaliz C.. Ähnlich gefangen habe sich die Angeklagte bei ihrem Lebensgefährten Manfred H. gefühlt. Wiederum sei sie an einen Mann gebunden gewesen, “der ihr beileibe nicht das geboten hat, was sie gebraucht hat”, meinte die Sachverständige. H. habe der Frau immer mehr Nähe und Zuwendung entzogen. Erneut sei “die Welle” mit der Tötungsfantasie gekommen: “Nach der ersten Tötung war Frau C. bewusst, dass sie dazu fähig ist. Sie war beim zweiten Mal ganz sicher nicht mehr überrascht, dass sie dazu fähig ist.”

Im Unterschied zum ersten Mal habe sie sich auf die Tötung von Manfred H. vorbereitet und die Folgen der Tat “wesentlich rascher und effizienter bereinigt.”Ein Urteil im Kellerleichen-Prozess in Wien wird im laufe des Tages erwartet.

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(Red./APA)

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