Laut “Kurier” hat die MA 11 dem Kaiser-Franz-Josef-Spital, wo Estibaliz C. von ihrem Sohn entbunden worden war, diese Anweisung schriftlich gegeben und darüber hinaus angeordnet, dass das Baby nur Mitarbeitern des Amts ausgehändigt werden dürfe. In dem Schreiben stehe ausdrücklich, dass “eine Gefährdung des Kindes durch die Mutter” bestehe”, berichtet das Blatt unter Berufung auf einen Insider.
Heftige Kritik vom Kindsvater
Der Vater des Buben, der 47-jährige Roland R., übte im Interview mit dem “Kurier” heftige Kritik an dieser Entscheidung: Ihn wundere, “dass in Österreich theoretisch die Unschuldsvermutung gilt, praktisch aber nicht”. In der Untersuchungshaft gelte man doch als schuldlos. “Und glauben, was vielleicht passiert, kann man in der Kirche. Es heißt ja auch, dass Esti dem Kind etwas antun könnte. In ihrem Spitalzimmer sind drei Justizbeamte mit Schusswaffen. Was soll man da bitte einem Baby antun können?”
Zwangsmaßnahme gegen Kellerleichen-Verdächtige
Estibaliz C.’s Verteidiger Rudolf Mayer hat nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Pflegschaftsgericht wegen der Abnahme des Babys eingebracht und seinen Kollegen Karl Bernhauser zur Einbringung einer Verfassungsgerichtshofsbeschwerde zugezogen. Mayer vertritt den Standpunkt, dass das Jugendamt eine Zwangsmaßnahme ohne Rechtsgrundlage gesetzt habe.
Estibaliz C. steht im Verdacht, 2008 ihren deutschen Ex-Mann und 2010 ihren Ex-Liebhaber getötet zu haben. Die zerstückelten Kelllerleichen waren Anfang Juni 2011 im Keller ihres Eissalons “Schleckeria” in Wien-Meidling von Bauarbeitern entdeckt worden.