Ziel ist eine Entlastung der Maturanten vom Notendruck”, wie es in den Erläuterungen heißt.
In Maturaklassen an allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) und an berufsbildenden höheren Schulen (BHS) stelle die Notwendigkeit der Beurteilung am Ende des ersten Semesters in der Schulnachricht eine pädagogisch unzweckmäßige Verzögerung” dar, so die Materialien weiter. Der Dezember und Jänner des Maturajahrs seien erfahrungsgemäß sehr durch Prüfungen belastet, die nur einer eindeutigen Beurteilung im Semesterzeugnis dienen.
Ohne dass künftig Leistungsfeststellungen in dieser Zeit nicht mehr zulässig sein sollten, erscheint doch durch die Nichtausstellung der Schulnachricht ein gewisser Notendruck wegfallen zu können”, heißt es in den Erläuterungen. Dadurch verbleibe für die Lernarbeit mehr Zeit und werde eine verstärkte Konzentration auf die Matura möglich.
Zuletzt hatte vor allem die VP-nahe Schülerunion eine Reform des Maturajahres verlangt.