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Keine Haft für sexuellen Missbrauch

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Milde für Wiener, der mit zwölfjähriger Chat-Bekanntschaft schlief. Das Oberlandesgericht wandelte teilbedingte Haft für 26-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs in eine reine Bewährungsstrafe um.

Ein 26-jähriger Mann, der im Internet ein zwölf Jahre altes Mädchen kennen gelernt hatte, sich in weiterer Folge mit der Schülerin traf und drei Mal mit ihr schlief, gehört nicht ins Gefängnis. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Der Mann war im Vorjahr vom Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen zu 18 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt verurteilt worden.

Dagegen legte er mit Erfolg Berufung ein. Die verhängte Freiheitsstrafe wurde zur Gänze in eine bedingte umgewandelt, obwohl der OLG-Senat in seinem schriftlichen Urteil festhält, der Angeklagte habe in der Hauptverhandlung „die erforderliche Bereitschaft, Verantwortung für sein Verhalten zu übernehmen, vermissen lassen“. Die Berufungsbehörde hielt auch fest, der beigezogene psychiatrische Sachverständige habe dem Mann „kritiklose Tendenzen zur Verharmlosung der verwirklichenden Verbrechen attestiert“.

Der 26-Jährige hatte das Mädchen in einer virtuellen Partnerbörse kennen gelernt. Sie gab sich zunächst als 15-Jährige aus. Man begann, bis spät in die Nacht hinein zu chatten, unterhielt sich über sexuelle Vorlieben, und die Schülerin gestand schließlich, sie sei erst zwölf und noch unberührt.

Darauf wollte der Mann sie persönlich kennen lernen. Beim zweiten Treffen am 19. Februar 2005 kam es zum Geschlechtsverkehr. Auch am 3. und 8. März verkehrte er mit der Schülerin, wobei sie insofern „einwilligte“, als sie ihn nicht abwehrte. Als der Vater des Mädchens von der Sache Wind bekam, zeigte er den Mittzwanziger an.

Trotz des anhängigen Strafverfahrens machte sich der erwachsene Mann in derselben Partnerbörse neuerlich an ein minderjähriges Mädchen heran. Unter anderem verriet er, er habe den Wunsch, „dich in einem Sexclub vor 200 bis 300 Leuten zu entjungfern.“

Es war bereits ein konkretes Treffen ausgemacht, als der Vater das Mädchen beim Chatten ertappte und so die vereinbarte Begegnung verhinderte. Der 26-Jährige wurde wiederum angezeigt, worauf man bei ihm rasch eine Hausdurchsuchung durchführte. Dort fand sich in einem speziell adaptierten Raum neben einer installierten Webcam offenbar schon bereit gelegtes Sex-Spielzeug und Fesselungswerkzeug.

Trotz dieser Umstände hält das OLG in diesem Fall eine reine Bewährungsstrafe für angebracht. „Unter Berücksichtigung des Eindrucks, den das Strafverfahren auf den bisher unbescholtenen Angeklagten zweifellos hinterlassen hat, vertritt das Berufungsgericht die Ansicht, dass die bloße Androhung der gesamten, für eine dreijährige Probezeit in Schwebe gehaltenen Freiheitsstrafe, deren Vollziehung dem Übeltäter bei neuerlicher Delinquenz droht, ausreichen wird, um ihn in Hinkunft von unerträglichen Umtrieben der von ihm gesetzten Art abzuhalten“, heißt es in dem Urteil.

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