Für den achtjährigen Fabian kam am 18. Mai 2010 jede Hilfe zu spät. Der Bub überquerte einen Zebrastreifen in Döbling, als der 52-jährige Angeklagte in seinem Pkw heranbrauste und das Kind ungebremst überfuhr. Eine Gefängsnisstrafe für dieses Vergehen bleibt dem Täter, der gegen die erste Verurteilung Berufung eingelegt hatte, jedoch erspart.
Unglückslenker in Döbling war schläfrig
Der Lenker des Unfallwagens war im vergangenen November wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu insgesamt einem Jahr Haft, davon neun Monate bedingt verurteilt worden. In der damaligen Verhandlung hatte er sich nicht schuldig bekannt. Es oblag einem gerichtsmedizinischen Gutachten, dem Mann nachzuweisen, dass er sich nach der morgendlichen Einnahme eines blutzuckersenkenden Medikaments zum Unfallzeitpunkt in einem schläfrigen Zustand befunden haben dürfte.
Nun leistete ein Drei-Richter-Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) am Dienstagnachmittag der Berufung des 52-jährigen Gemüsehändlers Folge und wandelte die vom Erstgericht verhängte dreimonatige unbedingte Freiheitsstrafe in eine unbedingte Geldstrafe von 9.000 Euro (180 Tagessätze zu je 50 Euro) um. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Damit findet das tragische Unglück in Döbling zumindest für den Angeklagten ein glimpfliches Ende – was die Eltern des Opfers wohl wenig trösten wird.