AA

Keine Geschäftsordnung und keine Verbandssatzung

St. Michael - Der Rechnungshof des Bundes prüfte den Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband St. Michael. Kritik: Es gibt weder eine Geschäftsordnung noch eine Verbandssatzung.

Die Gebarung des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes St. Michael im Lungau wurde im März 2007 vom Rechnungshof (des Bundes) überprüft. Der Prüfungsgegenstand wurde aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Kritik wird im Prüfbericht vor allem daran geübt, dass es für den Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband St. Michael im Lungau weder eine Geschäftsordnung noch eine Verbandssatzung gegeben hat. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hätte die Salzburger Landesregierung spätestens 1987 eine Verbandssatzung verordnen müssen. Außerdem wird ausgeführt, dass die Haushalts- und Kassenführung des Verbandes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben und die Verrechnung der Kosten auf die Verbandsgemeinden neu zu ordnen war. Der Prüfbericht wurde am Donnerstag von Landtagspräsident Johann Holztrattner den Fraktionen übermittelt.

Schwerpunkte der Gebarungsüberprüfung bildeten die Verbandsorganisation, das Rechnungswesen sowie die Wahrnehmung der den Verband betreffenden aufsichtsbehördlichen Agenden. Der seit 1983 bestehende Verband hatte hoheitliche Aufgaben bei der Durchführung des Personenstandsgesetzes und des Staatsbürgerschaftsgesetzes zu besorgen. Verbandsmitglieder waren die Marktgemeinde St. Michael im Lungau sowie die Gemeinden St. Margarethen im Lungau und Muhr. Im Wirkungsbereich des Verbandes gab es Ende 2006 4.952 Hauptwohnsitze. Die Gebarung 2006 weist Einnahmen von 5.969 Euro und Ausgaben von 29.599 Euro aus. Die Verbandstätigkeit umfasste in diesem Jahr u.a. 75 ausgestellte Staatsbürgerschaftsnachweise, 20 Eheschließungen und 19 Todesfälle.

Beim Rechnungswesen kritisierten die Prüfer, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die von der Gemeinde getrennte Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Verbandes nicht eingehalten wurden. Die Aufteilung der nicht anderweitig gedeckten Kosten auf die Verbandsgemeinden war nicht mehr aktuell. Die Ausgaben wurden nicht vollständig erfasst; die Einnahmen beinhalteten auch verbandsfremde Gebühren. Die Regelung für die Gewährung von Zulagen an Standesbeamte war nicht eindeutig. Der Verband hat das Prüfungsergebnis zur Kenntnis genommen, heißt es in dessen Stellungnahme. Die Landesregierung wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Zulage für die Standesbeamten nunmehr in einem Zulagenkatalog geregelt werde.

Aufgrund des Salzburger Gemeindeverbändegesetzes hatte die Landesregierung den Gemeindeverbänden eine Satzung zu verordnen, wenn diese eine solche binnen angemessener Frist nicht festlegten. Dieser Auftrag wurde nicht erfüllt; es bestand keine Satzung für den Verband, heißt es im Bericht. In seiner Stellungnahme wies der Verband darauf hin, dass er beabsichtige, im Herbst 2007 eine Satzung zu beschließen. Diesen Beschluss übermittelte er am 19. November 2007 an den Rechnungshof.

Die Fachaufsicht über die im Land Salzburg eingerichteten Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände oblag der Landesregierung, so die Prüfer weiter. Diese überprüfte den Verband im Zeitraum von 24 Jahren lediglich ein Mal; dessen Organisation war dabei nicht Gegenstand der Überprüfung. Die Landesregierung begründete in ihrer Stellungnahme das lange Prüfungsintervall beim Verband mit dem Umstand, dass keine relevanten Beanstandungen festgestellt worden seien; andere Verbände seien in kürzeren Abständen aufgesucht worden. Weiters wies sie auf die personal- und zeitaufwändige Aufsichtstätigkeit sowie auf ihre geringe personelle Ausstattung hin. Der Empfehlung zur Vorlage der Protokolle der Verbandsversammlungen von Gemeindeverbänden werde sie nachkommen. Man habe die anderen Standesamtsverbände des Landes auf die Notwendigkeit einer Satzung hingewiesen.

Der Prüfbericht ist im Internet unter www.rechnungshof.gv.at abzurufen.

Quelle: Landeskorrespondenz Salzburg

  • VIENNA.AT
  • Lungau
  • Keine Geschäftsordnung und keine Verbandssatzung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen