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Keine Anklage gegen Ex-Leiter

Wiener Gerichtsmedizin &copy APA
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Wiener Gerichtsmedizin: Staatsanwaltschaft hat Vorerhebungen gegen Manfred Hochmeister eingestellt - Rektorat der Medizinischen Universität beharrt dennoch auf Abberufung.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Vorerhebungen gegen Manfred Hochmeister, den ehemaligen Leiter des Wiener Departments für Gerichtliche Medizin, eingestellt. „Da war nix dran“, erklärte Martin Standl, Sprecher von Justizministerin Karin Miklautsch (F), am Donnerstag auf APA-Anfrage.

“Eindeutig pflichtwidriges Vorgehen”

Gegen Hochmeister war der Verdacht der Untreue im Raum gestanden. Er hatte einen nach dem Erwerb von Analysegeräten gewährten Rabatt über ein privates Konto abgewickelt, worauf ihn der Rektor der Medizinischen Universität, Wolfgang Schütz, wegen „eindeutig pflichtwidrigen Vorgehens“ absetzte. Dabei bleibt es auch, verlautete am Donnerstag seitens des Rektorats mit dem Hinweis auf eine „organisatorisch notwendige Entscheidung“.

Hochmeister hatte stets betont, die gegenständlichen 8.980 Euro nicht für sich verwendet zu haben. Das Geld sei ausschließlich für Institutzwecke, konkret für Kongresse, Reagenzien und Forschungsmittel verwendet worden. Den Entschluss, dies über seine Bankverbindung laufen zu lassen, habe er deshalb gefasst, „weil die Gerichtsmedizin erst im Zuge der Umstrukturierungen ein eigenes Konto bekommen hat“, so sein Anwalt Bernd Gahler.

„Die Überprüfungen haben ergeben, dass es genau so war, wie Hochmeister gesagt hat. Das war nicht zu widerlegen“, stellte nun der Sprecher des Justizministeriums fest.

Uni bleibt bei Abberufung

Die Universität beharrt allerdings auf der Abberufung Hochmeisters. Die Entscheidung der Justiz, nicht weiter gegen diesen vorzugehen, habe darauf keine Auswirkungen, hieß es. Die Staatsanwaltschaft habe „innerhalb ihres Ermessensspielraums“ ihre Schlüsse gezogen. Das sei getrennt davon zu sehen, an Stelle von Hochmeister Hans Goldenberg zum interimistischen Leiter der Gerichtsmedizin zu bestellen. „Beide Entscheidungen haben nichts miteinander zu tun“, erläuterte Bernd Matouschek, der Pressebeauftragte des Rektorats.

Während der ehemalige Instituts-Vorstand keine gerichtlichen Schritte mehr befürchten muss, hat die Justiz überraschenderweise die Ermittlungen in Richtung Betrug gegen vier Sachverständige der Wiener Gerichtsmedizin wieder aufgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte diese nach nur vierwöchiger Prüfung Ende 2004 eingestellt, obwohl eine auf acht Aktenordnern basierende Sachverhaltsdarstellung der Institutsleitung sowie ein umfangreicher Rechnungshof-Bericht angebliche Ungereimtheiten bei Kostenabrechnungen aufzeigten. In knapp 600 Fällen sollen die Gerichtsmediziner demnach bei der Verrechnung von gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten nicht korrekt vorgegangen sein.

Wie Werner Pürstl, der zuständige Sektionschef im Justizministerium, gegenüber der APA darlegte, basieren die neuerlichen Erhebungen gegen die vier Sachverständigen auf einer Nachtragsanzeige, die neue Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Expertisen enthält. Die Unterlagen, auf Basis derer im Vorjahr die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, sind davon nicht mehr betroffen, so Pürstl.

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