Damit soll sichergestellt werden, dass es wegen allfälliger Einsprüche zu keinen weiteren Terminproblemen kommen kann. Zur Erinnerung: eigentlich hätte der neue Bundespräsident am 8. Juli dieses Jahres angelobt werden sollen. Da der VfGH allerdings die Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer aufgehoben hatte, musste dieser Termin nach hinten verschoben werden. Durch die weitere Verlegung des Urnengangs wegen der Probleme mit defekten Wahlkarten wird der Präsident zwar nun am 4. Dezember vom Wähler wohl endgültig bestimmt, die Angelobung aber erst 2017 vorgenommen.
Dies hat zur Folge, dass nicht nur am Nationalfeiertag das Staatsoberhaupt fehlt, sondern dass es auch am 1. Jänner keine TV-Ansprache des Bundespräsidenten geben kann. Die Geschäfte des Staatschefs führen seit 8. Juli die drei Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan.
(apa/Red)