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Kein Geld für Ausländerkinder

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Das Sozialministerium hat Ausländern vorübergehend das Kindergeld gestrichen. Legal in Österreich lebende Mütter müssen erst nachweisen, dass ihre neugeborenen Kinder nicht illegal in Österreich sind.

Aufgrund bürokratischer Hürden kann es bis zu einem halben Jahr dauern, bis das Kindergeld ausbezahlt wird. Die betroffenen Eltern müssen zuerst in ihrem Herkunftsland einen Pass für das Kind beantragen. Erst dann können sie um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen, berichtete das “Ö1-Morgenjournal“ am Dienstag.

So bekomme etwa eine 17-jährige Serbin, die seit ihrer Geburt in Wien lebt, für ihr Neugeborenes weder Familienbeihilfe noch Kinderbetreuungsgeld, noch ist das Kind sozialversichert. Anspruch auf diese Leistungen hat sie erst wieder, wenn sie für ihr Baby ein Visum bekommen hat – das kann bis zu sechs Monate dauern.

Allein bei der Mütterberatung der Caritas melden sich laut dem Bericht jeden Tag drei bis vier ähnliche Fälle. Unter ihnen sind Frauen, die die Wohnung verloren haben, weil sie über Monate keinen Bezug hatten und die Miete nicht mehr bezahlen konnten, sagt die Sozialarbeiterin Christina Gerstbach. Wie viele Frauen genau betroffen sind, lasse sich nicht sagen, pro Jahr dürften es zwischen 7.000 und 9.000 sein. Allein bei der Beratung der Aktion Leben in Wien haben sich seit August mehrere hundert Frauen gemeldet, sagt Gerstbach: Viele wissen nicht, wie sie für sich und das Neugeborene sorgen sollen, trauen sich nicht zum Arzt, weil sie keine Krankenversicherung haben.

Bis August war es so, dass die jungen Mütter die Sozialleistungen rückwirkend ausbezahlt bekommen haben – insgesamt geht es um knapp 600 Euro Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Seit August erfolgen diese Zahlungen aber erst ab dem Augenblick, ab dem alle notwendigen Unterlagen vorliegen: Das Kind muss im Heimatland gemeldet werden und dort einen Pass bekommen. Mit diesem Pass können die Eltern dann um eine Aufenthaltsbewilligung in Österreich ansuchen. Laut Fremdenrecht haben sie dafür sechs Monate Zeit. Das Kind ist während dieser sechs Monate also legal in Österreich, nur bekommt es keine Sozialleistungen.

Der Sprecher des Sozialministeriums, Heimo Lepuschitz, sieht darin kein Problem: Sozialleistungen bekomme nur, wer legal in Österreich sei. Die Tatsache, dass die Neugeborenen gemäß Paragraph 30 Fremdenpolizeigesetz sehr wohl legal im Land sind, lasse ihn unbeeindruckt, so das ORF-Radio. Eine rückwirkende Auszahlung stellt für Lepuschitz einen grundsätzlichen Bruch mit dem österreichischen Sozialsystem dar. Dazu, dass die Leistungen bis August sehr wohl rückwirkend ausbezahlt worden sind, wollte er sich nicht äußern. Eine Änderung sei daher auch nicht nötig, sagte Lepuschitz.

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