Infolge ihrer Stellung konnte die ranghohe Beamtin nachträglich Korrekturen bei der Gleitzeit-Abrechnung vornehmen. Sie soll das ausgenützt haben, um nachträglich überlange Mittagspausen und vorzeitig beendete Arbeitstage “auszubessern” und mit Dienstgängen oder krankheitsbedingten Absenzen zu legitimieren. Die Anklage bezog sich auf 98 “Falschbuchungen”.
Der Verteidiger der Frau machte “Überlastung, die zu Fehlern geführt hat” geltend. Seiner Mandantin sei es “nicht darum gegangen, sich zusätzlich Freizeit zu erschleichen”. Die vom Dienst suspendierte Angeklagte gab zu Protokoll, sie habe “versucht, alles korrekt zu machen. Ich war erschüttert, dass mir so viele Fehler passiert sind.”
Für den Schöffensenat (Vorsitz: Georg Olschak) war am Ende eine vorsätzliche Schädigungsabsicht nicht nachweisbar. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.