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"Kautionstrick" mit falschen Polizisten in NÖ: 24-Jährige ausgeforscht

Elizabet T. steht im Verdacht, als Geldabholerin bei Kautionsbetrugshandlungen bzw. weiteres Mitglied der der kriminellen Vereinigung tätig gewesen zu sein - weitere Opfer werden gesucht
Elizabet T. steht im Verdacht, als Geldabholerin bei Kautionsbetrugshandlungen bzw. weiteres Mitglied der der kriminellen Vereinigung tätig gewesen zu sein - weitere Opfer werden gesucht ©APA (Sujet)
Mit dem "Kautionstrick" haben falsche Polizisten in Niederösterreich ihren Opfern mindestens rund 180.000 Euro abgeknöpft. Es gab bereits vier Festnahmen, eine 24-Jährige ist noch flüchtig. Die Polizei sucht nach ihr und weiteren Opfern.
Wo ist diese 24-Jährige?
Bande erbeutet 180.000 Euro

Vier Personen im Alter von 27 bis 45 Jahren waren in Wien sowie in Polen festgenommen und inhaftiert worden, nun wurde eine weitere Beschuldigte der Betrügerbande ausgeforscht. Die 24-jährige polnische Staatsbürgerin ist nach Polizeiangaben vom Montag flüchtig, eine Fahndung läuft. Hinweise - auch von möglichen weiteren Geschädigten - wurden erbeten.

Polnische Bande nutzte Kautionstrick: 24-Jährige war Geldabholerin

Angelastet werden der polnischen Bande mindestens vier vom November des Vorjahres datierende Betrügereien. Die Schauplätze lagen jeweils im Bezirk Tulln. Die nun gesuchte 24-Jährige soll dabei als Geldabholerin fungiert haben. Weiters dürfte sie an einer weitere Betrugshandlung, die sich am 17. Februar in Fischamend (Bezirk Bruck a. d. Leitha) abgespielt haben soll, beteiligt gewesen sein.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten wurden am Montag Bilder der 24-Jährigen veröffentlicht. Weitere Opfer wurden gebeten, mit den Ermittlern des Landeskriminalamtes Niederösterreich (Tel: 059133-30-3333) Kontakt aufzunehmen.

Kautionstrick: So gehen die Betrüger vor

Im Visier der Betrüger beim "Kautionstrick" stehen meist ältere Personen. Unbekannte geben sich als Kriminalbeamte aus und teilen mit, dass ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und eine Kaution fällig sei. Sollte der Betrag in meist fünfstelliger Höhe nicht bezahlt werden, müsse der Verwandte eine Haftstrafe verbüßen.

(APA/Red)

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