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Karas belastet Strasser schwer

Der frühere EU-Abgeordnete Strasser ist am Donnerstag von seinem ehemaligen Fraktionskollegen Othmar Karas schwer belastet worden. Strasser hatte Anfang 2011 einen Abänderungsantrag zweier vorgeblicher Lobbyisten an das Büro Karas übermittelt und mehrmals nachgehakt, weshalb ihm die Anklage nun Bestechlichkeit vorwirft. Für Karas ist das Verhalten Strassers beispiellos.
BVT-Chef Gridling sagte aus
Britische Journalisten geladen
Presserat erlaubt verdeckte Recherchen


Kern der Karas-Aussage waren die Vorkommnisse im Vorfeld des Beschlusses der Anleger-Entschädigungsrichtlinie der EU. Strasser war damals von zwei britischen Journalisten kontaktiert worden, die sich als Lobbyisten ausgaben und ihn baten, einen wirtschaftsfreundlichen Abänderungsantrag dazu einzubringen. Strasser ließ den Antrag an seine Fraktionskollegen Othmar Karas und Hella Ranner weiterleiten. Die Anklage wirft Strasser nun Bestechlichkeit vor, weil in den versteckt mitgefilmten Gesprächen mit den beiden Journalisten auch von einem jährlichen Honorar von 100.000 Euro die Rede war.

Strassers Verteidiger Kralik hatte zu Prozessbeginn argumentiert, Strasser habe die beiden Journalisten von Anfang an für Geheimdienstmitarbeiter gehalten. Karas konnte diese Darstellung allerdings nicht bestätigen – im Gegenteil: er berichtete von acht Anrufen und vier Emails, mit denen sich Strasser und seine Mitarbeiter in seinem Büro für den Antrag stark gemacht hätten. Dabei ging nie hervor, dass es sich nur um eine Prüfung handelt. Bestätigt wurde diese Darstellung auch von Ulrike H., damals im Büro Karas für den Richtlinienentwurf zuständig.

Entlastendes gab danach der Rechtsanwalt Markus St. zu Protokoll, der von Strasser mit der Prüfung des Beratervertrags beauftragt wurde, den ihm die beiden vorgeblichen Lobbyisten vorgelegt hatten. Er gab an, von Strasser insbesondere auch darum gebeten worden zu sein, den Vertrag auf “problematische Formulierungen” in Bezug auf seine parlamentarische Tätigkeit abzuklopfen.

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