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Kaprun: Fortsetzungsantrag vom Landesgericht Linz abgelehnt

Salzburg - Das Landesgericht Linz hat unter Vorsitz von Gabriele Hemetsberger den Fortsetzungsantrag gegen die vier Gutachter im Kaprun-Strafverfahren abgelehnt. Damit ist auch eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens, bei dem Richter Manfred Seiss alle 16 Angeklagten freigesprochen hatte, vom Tisch.
Am 2.11.2009 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die vier Gutachter wegen Verdachts der falschen Beweisaussage vor Gericht, des Beitrags zum Missbrauch der Amtsgewalt sowie der Bestechlichkeit ein. Am 17.11.2009 wurde gegen diese Entscheidung ein Fortsetzungsantrag eingebracht, der nun in einer 26 Seiten umfassenden Begründung abgelehnt wurde. Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel mehr.

Beim Brandinferno auf das Kitzsteinhorn fanden 155 Menschen am 11.11.2000 den Tod. Nach dem Freispruch im Strafverfahren gab es zahlreiche Anzeigen der beiden Deutschen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner.

Die Einstellung der Fortsetzungsanträge der Strafverfahren gegen die vier Gutachter kommt für Opferanwalt Gerhard Podovsovnik “überhaupt nicht überraschend”. Der Anwalt führte gegenüber der APA aus, “dass im krassen Widerspruch zum Akteninhalt die klaren und nachvollziehbaren Ergebnisse der deutschen Staatsanwaltschaft Heilbronn schlichtweg ignoriert wurden”. Das Gericht habe sich nicht einmal im Ansatz mit den komplett konträren Ergebnissen auseinandergesetzt. Geradezu grotesk findet es der Advokat, dass das Gericht die Ansicht vertritt, es habe keine konstruktiven Veränderungen des Heizlüfters gegeben, “welche nachweislich sogar einem Blinden mit Krückstock auffallen müssen”.

Seine bisherigen Behauptungen, in Österreich habe es niemals ein faires und angemessenes Forum in Sachen Kaprun gegeben, sieht Podovsovnik nunmehr vollends bestätigt. Gegen diese Einstellung werde er eine weitere Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einbringen.

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