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Kampusch klagt britische Times

Natascha Kampusch (APA)
Natascha Kampusch (APA) ©APA
Natascha Kampuschs Anwälte haben wegen des unautorisierten britischen Buches „Mädchen im Keller“ („Girl in the Cellar“) eine Klage gegen die „Times“ sowie gegen „Times Online“ eingereicht.

Im November 2006 wurden auf der Homepage des Blattes Vorabdrucke des Werkes über das Leben und die Entführung der 18-Jährigen veröffentlicht. Die Klage wurde am Donnerstagabend abgeschickt und dürfte bereits am Freitag am Wiener Landesgericht für Strafsachen eingelangt sein, sagte Kampuschs Rechtsberater Gerald Ganzger am Samstag zur APA.

Die Klage richte sich gemäß Paragraf Sieben des österreichischen Mediengesetzes gegen die Verletzung der Privatsphäre, erklärte Ganzger. Das Berichten darüber ist in Österreich gesetzlich grundsätzlich sanktioniert. Im Falle des Buches betreffe dies unter anderem Aussagen über die Kindheit, das Familienleben sowie die Gesundheit von Natascha Kampusch. Eine medienrechtliche Entschädigung sowie derartigen Projekten den Riegel vorzuschieben, das sei das Ziel der Klage, sagte der Anwalt. Britischen Medien soll die in Kontinentaleuropa geltende Rechtslage klar gemacht werden.

Weitere rechtliche Schritte gegen das Werk „Mädchen im Keller“ sind nicht geplant: „Das Buch gibt es in Österreich nach wie vor nicht und das ist gut so“, sagte Ganzer. Die mediale Aufregung war viel größer als der Erfolg des Buches, erläuterte der Anwalt. Daher seien keine weiteren Maßnahmen nötig. In England habe das Buch ebenfalls keine große Aufmerksamkeit erlangt. Die Vorabdrucke in „Times Online“ waren hingegen weltweit abrufbar. Da die „Times“ selbst Inhaber des Online-Mediums ist, werde auch sie geklagt.

Noch in Arbeit ist die Gründung der Foundation, mit der Natascha Kampusch unter anderem Frauen in Mexiko helfen will. Derzeit liege der Fokus allerdings auf der Schulausbildung, der sich die 18-Jährige mit Volldampf widme, berichtete Ganzger. Dabei könne man hoffentlich bald über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss berichten.

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