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K.o.-Tropfen & Co: Heimliche Gefahr am Partyabend

Besonders K.o.-Tropfen sind im Körper schwer nachweisbar.
Besonders K.o.-Tropfen sind im Körper schwer nachweisbar. ©Bilderbox
Wie kürzlich ein Fall in einem Après-Ski-Lokal in Flachau (Pongau) zeigt (SALZBURG24 hat berichtet), bleibt es für manche junge Frauen nicht immer bei einem fröhlichen Partyabend. Einige erfahren nach Verabreichung von K.o.-Tropfen & Co sexuelle Gewalt.
Studentin betäubt

Genauer handelte es sich bei dem Vorfall in Flachau um die Droge Methylendioxymethylamphetamin (MDMA). Die Droge gehört zur Gruppe der Amphetamine und ist besser als Ecstasy bekannt. MDMA hebt die Stimmung, steigert die Kontaktfreudigkeit und erhöht die Lust auf Sex. Eine starke Ähnlichkeit zu MDMA weist „Methylon“ auf. „Diese Designerdroge ist besonders gefährlich, da  die Droge nicht unter das Suchtmittelgesetz fällt und somit keine verbotene Substanz darstellt.“, warnt Major Christian Voggenberger vom Salzburger Landeskriminalamt im Gespräch mit SALZBURG24 am Donnerstag.

Keine Erinnerung mehr nach Verabreichung von K.o.-Tropfen

„Zudem sind K.o.-Tropfen ein Problem:  Zum einen bekommen wir kaum Bestätigungen von Betroffenen, da die Wirkung nur schwer nachweisbar ist. Viele Betroffene melden sich nicht aus Schamgefühl, haben keine Erinnerung mehr an die Tat oder melden sich zu spät bei der Polizei. Daher lässt sich auch nicht sagen, wie viele Fälle es genau in Salzburg gibt. Die Dunkelziffer ist nicht zu missachten.“, so Christian Voggenberger.

K.o.-Tropfen schwer nachweisbar

„K.o.-Tropfen sind nur innerhalb von vier Stunden im Blut und zehn bis elf Stunden im Harn nachweisbar, daher ist es schwer den Delikten nachzugehen.“, so Voggenberger weiter. Nur in seltenen Fällen, wie der in Bad Reichenhall vor zweieinhalb Jahren, werden die Sexualstraftäter ausfindig gemacht und verurteilt.

„Frauen sollten besonders aufpassen von wem sie beim Ausgehen eingeladen werden – am besten das eigene Getränk nie aus den Augen lassen, das fängt bei der Zubereitung vom Barkeeper an“, rät der Kriminalexperte abschließend.

(L.Z.)

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