Das berichtete am Donnerstag ORF Radio Vorarlberg. Demnach seien Anwälte wesentlich schneller an die von ihnen angeforderten Kopien gelangt, wenn sie dem Mann das dafür fällige Entgelt auf dessen Privatkonto anstatt auf das Gerichtskonto überwiesen, hieß es.
Forderte ein Anwalt Kopien eines Aktes an, so musste er rund eine Woche darauf warten, wenn er die fällige Zahlung – ein Euro pro Kopie – an die Behörde entrichtete. Bezahlte man den Mann allerdings in bar oder ging die Gebühr auf sein Privatkonto, dann sei die Wartezeit wesentlich kürzer ausgefallen, berichtete der Rundfunk. Der Justizmitarbeiter soll diese Praxis rund 25 Jahre lang gepflegt haben.
Am Landesgericht Feldkirch war die Vorgangsweise des Mannes offenbar seit längerer Zeit bekannt. Es sei ihm mehrmals untersagt worden, Kopien privat zu verrechnen, berief sich der ORF auf die Pressestelle des Landesgerichts. Das sei in den Jahren 1984, 1988, 1995 und 2007 geschehen. Im Vorjahr wurde der Mann angezeigt und vom Dienst suspendiert.