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Justizausschuss mit Kompromiss zur StPO

Einen Kompromiss zur umstrittenen Novelle des Paragrafen 112 Strafprozessordnung (StPO) und die Verschiebung des Lobbyinggesetzes auf Mai hat die Vorbesprechung zum Justizausschuss Montagnachmittag im Justizministerium erbracht. Der von Rechtsanwälten kritisierte Plan Karls zum Umgang mit beschlagnahmten Unterlagen soll den Betroffenen als mögliche Alternative angeboten werden.
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Im Normalfall soll die Sichtung der Dokumente aber weiterhin dem Gericht obliegen, berichteten Justizministerin Karl und SPÖ-Justizsprecher Jarolim nach dem Gespräch. Unverändert erhalten bleiben soll die Widerspruchsmöglichkeit auch für Beschuldigte. Außerdem soll künftig verpflichtend der Betroffene zur Sichtung der Unterlagen beigezogen werden.

Sowohl Karl und ÖVP-Justizsprecher Donnerbauer als auch Jarolim freuten sich über eine “sehr gute” Lösung zum Par. 112 StPO. Karl räumte ein, dass sie es jetzt “im Nachhinein” bedauere, nicht schon früher – und nicht erst in der Gesprächsrunde Montagnachmittag – Experten beigezogen zu haben. Wären diese aber nicht über die Medien, sondern direkt an sie herangetreten, “hätten wir das auch ohne diesen Wirbel regeln können”. Die Ministerin beteuerte, dass ihr Konsens sehr wichtig sei – weil Justizpolitik auch Gesellschaftspolitik ist. Und dafür habe man heute ein “gutes Signal” gegeben.

Konkret wird der Par. 112 zum Umgang mit beschlagnahmten Dokumenten aus Hausdurchsuchungen bei Trägern von Berufsgeheimnissen (Rechtsanwälte, Medien, Ärzte etc.) ergänzt. Zusätzlich wird Betroffenen eine Alternative angeboten: Sie können den Antrag stellen, dass sie gemeinsam mit dem Staatsanwalt die Unterlagen sichten. Gibt es dabei Uneinigkeiten, kann der Betroffene wieder Einspruch erheben, über den ebenfalls der Richter entscheidet. Anders als vorgeschlagen wird weiterhin auch ein beschuldigter Anwalt oder Journalist Einspruch erheben können.

Für Betroffene hätte die Alternative den Vorteil, dass sie ihre Unterlagen rascher zurückbekommen, erläuterte Karl. Berufsgeheimnisträger könnten sich künftig aussuchen, ob sie richterlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen oder die – “möglicherweise” raschere – Sichtung durch den Staatsanwalt, zeigte sich auch Jarolim zufrieden mit dem Kompromiss.

Jarolim hat sich mit seinem Wunsch durchgesetzt, den Beschluss des Lobbyistengesetzes auf Mai zu verschieben. Es seien noch einige offene Punkte zu klären, sagte er.

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